Sendepause für Germania

Gericht bestätigt Medienanstalt

Der Offene Kanal muss dem rechtsextremistischen „Radio Germania“ vorerst keine Sendezeit zur Verfügung stellen. Einen entsprechenden Eilantrag des Radio-Betreibers Mike Penkert wies das Verwaltungsgericht gestern zurück. Der bekannte Neonazi hatte gefordert, ihm seien als Ersatz für eine am 23. Dezember letzten Jahres ausgefallene Ausstrahlung Sendezeit zur Verfügung zu stellen. Außerdem seien „Radio Germania“ monatlich 60 Minuten auf der Frequenz des Offenen Kanals zu gewähren.

Das Gericht bestätigte dagegen die Auffassung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg: Demnach muss Penkert für sein rechtsextremes Radioprogramm keine Sendezeit gegeben werden, bis die Anstalt über einen Ausschluss von „Radio Germania“ entschieden hat. Seit einer Sendung vom 29. Oktober 1999 wird geprüft, ob ein von „Radio Germania“ gespieltes Lied der Band „Macht uns Ehre“ als Volksverhetzung zu werten und damit strafbar ist. Nach dem Medienstaatsvertrag sind Ausstrahlungen unzulässig, die „zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen nationale, rassische, religiöse oder durch ihre Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln“.

Bereits 1998 hatte die Medienanstalt erwägt, den in der neonazistischen „Kameradschaft Beusselkiez“ aktiven Penkert vom Sendebetrieb auszuschließen. dhe