piwik no script img

Auch Künast zeigt Geschmäckle

■ Nach langem Schweigen gab auch die grüne Fraktionschefin Renate Künast zu, einen Computer bekommen zu haben. Nun sollen Geschenke für Abgeordnete abgeschafft werden

Auch Grüne sind vor Geschenken nicht gefeit. Gestern gab die grüne Fraktionsvorsitzende Renate Künast zu, beim Pressefest des Nachrichtenmagazins Focus im vergangenen September eine Geschenktüte mit einem Palmtop Organizer erhalten zu haben.

Wie Künast vor dem Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses erklärte, habe sie den Wert des Geschenks erst nach Presseberichten erkannt. SPD-Senator Peter Strieder war nach der Annahme des 900 Mark teuren Präsentes in die Kritik geraten, weil er damit gegen eine Verwaltungsvorschrift von 1990 verstoßen hatte. Der Erlass von SPD-Innensenator Erich Pätzold sieht vor, dass Senatoren und Beschäftigte des Landes Berlin keine Geschenke entgegennehmen dürfen.

Doch für Abgeordnete gibt es eine ähnliche Regelung nicht, stellte Renate Künast fest. Die Verhaltensregeln für Abgeordnete, die in der Geschäftsordnung des Parlaments festgeschrieben sind, sehen zumindest keine eindeutige Regelung vor. Dort ist allgemein von „Zuwendungen“ an Abgeordnete die Rede, die sie dem Parlamentspräsidenten melden müssen. Nach Ansicht des rechtspolitischen Sprechers der SPD, Klaus-Uwe Benneter, umfasst dies auch Geschenke. Eine eindeutige Definition konnte gestern aber auch die Parlamentsverwaltung nicht geben.

Die Grünen wollen diese Lücke nun schließen. Künast kündigte einen parlamentarischen Antrag an, wonach die Annahme von Geschenken und Vergünstigungen für Abgeordnete eindeutig geregelt werden soll. „Der Umstand, dass inzwischen bei Pressefesten regelrechte Wertgegenstände verschenkt werden, bringt eine neue Dimension von Beeinflussungsmöglichkeiten mit sich“, heißt es in der Begründung des Antrags. Es liege auch im Interesse des einzelnen Abgeordneten, hier klare Richtlinien für das Verhalten in derartigen Situationen zu haben.

Für Bundestagsabgeordnete gibt es bereits eine solche Verhaltensregel. Sie müssen „Gastgeschenke“ , die sie in Bezug auf ihr Mandat erhalten, dem Parlamentspräsidenten anzeigen, wenn diese mehr als 300 Mark wert sind. Abgeordnete können das Geschenk behalten, wenn sie den Gegenwert an die Bundeskasse abführen.

CDU und PDS erklärten gestern, sie seien grundsätzlich bereit, eine Verhaltensregel über die Annahme von Geschenken mitzutragen. Der SPD-Abgeordnete Klaus-Uwe Benneter sieht „bisher keinen Bedarf“ für eine Regelung.

Künast hat inzwischen 900 Mark, den Gegenwert des Gerätes, an die alternative „Stiftung Umverteilen“ überwiesen.

Dorothee Winden

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen