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Der „Gläserne Arzt“ ist zulässig

FREIBURG taz ■ Die verstärkte Kontrolle von Ärzten verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht jetzt und lehnte die Klage eines Internisten gegen den computerlesbaren Diagnoseschlüssel ICD-10 ab. Dieses Abrechnungssystem war für alle Kassenärzte zum Jahreswechsel eingeführt worden. Gegenüber den Krankenkassen müssen sie nun ihre Diagnosen in einen Zahlencode übersetzen, bisher wurden nur die Therapien ziffernmäßig erfasst.

Der Arzt wandte sich in seiner Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz, weil die ärztliche Berufstätigkeit jetzt „vollständig kontrollierbar“ werde. Die Klage hatte in Karlsruhe jedoch keinen Erfolg. Die Einführung des „gläsernen Arztes“ sei zur „Sicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung“ erforderlich und auch verhältnismäßig gewesen. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass Ärzte allein durch „verstärkte Kontrolle“ dazu gebracht werden können, „nur notwendige und wirtschaftliche Therapien und Verordnungen abzurechnen“. (Az.: 422/00) chr

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