: Innen oder außen
■ Wegen Brand in Lübecker Hafenstraße: Hauseigentümer klagt gegen Miet-Ausfall
Mehr als vier Jahre nach der Brandkatastrophe in einem Asylbewerberheim an der Lübecker Hafenstraße, bei der zehn Menschen starben und 38 verletzt wurden, klagt nun die Eigentümerin des niedergebrannten Hauses vor dem Oberlandesgericht (OLG) Schleswig gegen eine Mannheimer Versicherungsgesellschaft auf Erstattung von Mietausfall in Höhe von knapp 80.000 Mark.
In erster Instanz war die Klage vom Landgericht Lübeck abgewiesen worden mit der Begründung, dass der verheerende Brand nach den Ermittlungen der Polizei innerhalb des Gebäudes gelegt wurde. Dass das Feuer mit hoher Wahrscheinlichkeit im ersten Stock des Asylbewerberheims ausgebrochen war, hatte im vergangenen Herbst auch das Landgericht Kiel in der Neuauflage des Prozesses gegen den Libanesen Safwan Eid festgestellt.
Wegen erwiesener Unschuld war der 23-Jährige – wie schon im ersten Prozess vor dem Landgericht Lübeck – in allen Anklagepunkten freigesprochen worden. Die Verteidigerinnen von Eid vertreten bis heute die These, dass das Feuer durch einen Brandanschlag von außen entstanden war.
Diese Frage wird nun auch das OLG beschäftigen müssen, denn die Versicherung wäre für den Mietausfall nur dann ersatzpflichtig, wenn das Feuer nicht innerhalb des Asylbewerberheims ausgebrochen ist. lno
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