: Kohl hinterließ Lücken
Sonderermittler Hirsch hat Arbeit beendet: Aktenbestand des Kanzleramtes war unvollständig. Ermittlungen gegen Mitarbeiter. Genscher darf im Ausschuss reden
BERLIN dpa/ap ■ Der Sonderermittler der Bundesregierung, Burkhard Hirsch (FDP), hat nun endgültig die massiven Aktenlücken und Datenvernichtungen im Kanzleramt in der Ära von Alt-Kanzler Helmut Kohl bestätigt.
Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye sagte gestern, dass sich der Verdacht, den Hirsch bereits im Sommer vor dem Spenden-Untersuchungsausschuss geäußert hat, bewahrheitet habe. Hirsch hat im November seine Ermittlungen abgeschlossen. Heye verwies darauf, dass gegen zwei Beamte ein förmliches Disziplinarverfahren eingeleitet worden sei. Um wen es sich handelt, wollte er nicht sagen. Mit dem Verfahren ist ein Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof beauftragt worden.
Zudem ermittelt die Bonner Staatsanwaltschaft in strafrechtlicher Hinsicht gegen zwei Beschuldigte. Ob diese mit den Personen übereinstimmen, gegen die jetzt disziplinarisch vorgegangen wird, konnte der Regierungssprecher ebenfalls nicht bestätigen.
Hirsch wiederum verteidigte seine Arbeit gegen Kritik aus der CDU. Er habe nichts von seinen Aussagen zurückzunehmen. „Die Darstellungen sind unverändert richtig“, versicherte Hirsch gestern. In einem Zwischenbericht hatte der Ermittler bereits im Juni festgestellt, dass zwei Drittel der Daten im Bundeskanzleramt vor dem Regierungswechsel 1998 gelöscht worden seien. Außerdem habe es umfangreiche Aktenmanipulationen gegeben. Der FDP-Politiker hatte am 14. November seine Recherchen mit einem Abschlussvermerk beendet. Hirsch wies darauf hin, dass es sich bei den inzwischen wieder aufgetauchten Akten des ehemaligen Kanzleramtschefs Friedrich Bohl (CDU) nicht um Unterlagen handele, die seine Untersuchung ausgelöst hatten. Er wies auch die Vorhaltung zurück, er habe seine Arbeit auf zweifelhafter rechtlicher Basis geleistet. Die Grundlage seiner Berufung sei die Bundesdisziplinarordnung gewesen, sagte Hirsch. Die sei in jedem Punkt eingehalten worden.Unterdessen hat das Bundeskabinett die Aussage des früheren Außenministers Hans-Dietrich Genscher vor dem Parteispendenausschuss des Bundestags genehmigt. Der Ausschuss hat Genscher für den 25. Januar als Zeuge geladen.
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