Gleich aus

Bau im Mühlenberger Loch soll gestoppt werden. Kein Ersatz auf Hahnöfersand  ■ Von Sven-Michael Veit

Die UmweltschützerInnen bekommen wieder Oberwasser. Den sofortigen Stopp der Zerstörung des Mühlenberger Lochs hat gestern der BUND gefordert. „Ohne die Ausgleichsmaßnahme Hahnöfersand“, erklärt dessen Geschäftsführer Manfred Braasch, dürfe die Erweiterung des Airbus-Werks nicht realisiert werden. „Nach Europarecht ist ein faktischer Ausgleich unbedingt erforderlich“, sagt Braasch. Wenn dieser entfalle, „ist auch der Planfeststellungsbeschluss Hamburgs hinfällig“.

Das Verwaltungsgericht (VG) Stade hatte am Donnerstagabend die Rodung der Bäume auf der niedersächsischen Elbinsel vorläufig untersagt (taz berichtete). Eine Entscheidung in der Hauptsache soll voraussichtlich in zwei Wochen getroffen werden. Hamburg hatte gestern, am Tag nach dem Baubeginn im Mühlenberger Loch, mit dem Abholzen von 12.000 Bäumen auf Hahnöfersand beginnen wollen. Die Rodung auf der Insel vor dem Alten Land ist Teil der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen für die Vernichtung des Vogelschutzgebiets Mühlenberger Loch.

Zwei Drittel des flachen Eilands links und rechts des Hamburger Jugendgefängnisses sollen abgetragen und zu einem Süßwasserwatt umgestaltet werden. Dazu müsste der jetzige Deich in Richtung Festland zurückverlegt werden. Dagegen hatten AnwohnerInnen, die erhebliche Sicherheitsbedenken bei Sturmfluten geltend machen, vor dem VG Stade geklagt – mit Erfolg.

Ohne Rechtsgrundlage für die Planungen auf Hahnöfersand, fordert nun der BUND, dürften im Mühlenberger Loch keine „vollendeten Tatsachen geschaffen werden“. Deshalb müsse das Oberverwaltungsgericht Hamburg, das am Dienstag den Baustopp im Mühlenberger Loch aufgehoben hatte, „nun unverzüglich“ den anhängigen Klagen des BUND und anderer Naturschutzverbände gegen die Airbus-Erweiterung stattgeben.

Die Hamburger Wirtschaftsbehörde sieht „keine Probleme“, sagte deren Sprecher Bernd Meyer. Falls das VG Stade zusätzliche Auflagen etwa zum Hochwasserschutz anordne oder zeitliche Verzögerungen für die Realisierung der Ausgleichsmaßnahme einträten, so gerate das Gesamtprojekt dadurch „nicht in Gefahr“.

Neue rechtliche Schritte erwägt jetzt der World Wide Fund for Nature (WWF). Zur Aufspülung des Mühlenberger Lochs sollen unter anderem aus dem Nationalpark Wattenmeer westlich der Hamburger Vogelschutzinseln Scharhörn und Nigehörn etwa acht Millionen Kubikmeter Sand abgebaggert werden. Dieser Eingriff sei „ein Verstoß gegen europäisches Recht“, sagt Hans-Ulrich Rösner vom WWF. Zur Vernichtung des Mühlenberger Lochs auch noch das Wattenmeer zu zerstören, „verdoppelt den Umweltfrevel“.