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Keine Zahlung für „Trostfrauen“

TOKIO ap ■ Das Oberste Gericht von Hiroschima hat gestern ein Urteil zu der Klage von drei ehemaligen koreanischen Zwangsprostituierten in japanischen Soldatenbordellen während des 2. Weltkriegs aufgehoben. Es folgte damit der Sicht des japanischen Staates, wonach Kriegsopfer derartige Entschädigungsklagen nicht gegen einen Staat einreichen können. Dafür müssten bilaterale Verträge zwischen den ehemals verfeindeten Staaten abgeschlossen werden. Damit ist die bisher einzige Entscheidung gekippt, die den als „Trostfrauen“ bekannt gewordenen Koreanerinnen Entschädigungszahlungen zugestanden hätte. Menschenrechtsgruppen in Südkorea kritisierten, die Entscheidung folge einer „monströsen Logik“ und widerspreche den Erwartungen der ganzen Welt. Der japanische Staat und die Angeklagten hatten Berufung gegen das Urteil von 1998 eingelegt, das sie zur Zahlung von 300.000 Yen (knapp 5.400 Mark) je Frau verurteilt hatte. Neben der Entschädigung hatten die Frauen auch eine offizielle Entschuldigung verlangt, die das Gericht jedoch nicht für notwendig hielt. Schon vor drei Tagen hatte ein Tokioter Bezirksgericht eine Klage von „Trostfrauen“ abgewiesen.

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