: Keine Zahlung für „Trostfrauen“
TOKIO ap ■ Das Oberste Gericht von Hiroschima hat gestern ein Urteil zu der Klage von drei ehemaligen koreanischen Zwangsprostituierten in japanischen Soldatenbordellen während des 2. Weltkriegs aufgehoben. Es folgte damit der Sicht des japanischen Staates, wonach Kriegsopfer derartige Entschädigungsklagen nicht gegen einen Staat einreichen können. Dafür müssten bilaterale Verträge zwischen den ehemals verfeindeten Staaten abgeschlossen werden. Damit ist die bisher einzige Entscheidung gekippt, die den als „Trostfrauen“ bekannt gewordenen Koreanerinnen Entschädigungszahlungen zugestanden hätte. Menschenrechtsgruppen in Südkorea kritisierten, die Entscheidung folge einer „monströsen Logik“ und widerspreche den Erwartungen der ganzen Welt. Der japanische Staat und die Angeklagten hatten Berufung gegen das Urteil von 1998 eingelegt, das sie zur Zahlung von 300.000 Yen (knapp 5.400 Mark) je Frau verurteilt hatte. Neben der Entschädigung hatten die Frauen auch eine offizielle Entschuldigung verlangt, die das Gericht jedoch nicht für notwendig hielt. Schon vor drei Tagen hatte ein Tokioter Bezirksgericht eine Klage von „Trostfrauen“ abgewiesen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen