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Geburt ohne Namen

Es war klar: Die Bürgerschaftsdebatte über die Möglichkeiten und Risiken anonymer Geburten in der Stadt musste sich auf den aktuellen Fall beziehen, auf den in der Boulevard-Presse als „Balkon-Baby“ bezeichneten verhungerten Säugling aus Eimsbüttel. SPD und GAL hatten mit einem gemeinsamen und vom Parlament ohne Gegenstimme beschlossenen Antrag den rechtlichen Rahmen für anonyme Geburten geschaffen, „um Fälle wie den des Balkon-Babys künftig zu verhindern“, wie Elisabeth Kiausch (SPD) sagte. Es müsse ein „Gebot der Menschlichkeit“ sein, Müttern auch ärztlich zu helfen, die anonym gebären.

Dorothee Freudenberg (GAL) wies darauf hin, dass „das, was wir unter Mutterliebe verstehen, unter bestimmten Bedingungen nicht gelebt werden kann“. Bisher waren Ärzte und Hebammen verpflichtet, jede Geburt beim Standesamt offiziell anzuzeigen und damit auch den Namen zumindest der Mutter und ihren Wohnort preiszugeben. Die Bürgerschaft beschloss nun, Lösungen zu finden, die diese Anzeige zu umgehen hilft. Gleichzeitig, so Freudenberg, sollten die Mütter trotzdem ermutigt werden, ihren Namen in irgendeiner Form zu hinterlegen, um den Kindern später die Möglichkeit zu geben, nach ihren Eltern zu forschen. aha

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