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„Stern“ ohne Stasi

Hubertus Knabe darf nicht behaupten, der Journalist Manfred Bissinger habe mit der Stasi paktiert

BERLIN taz ■ Manfred Bissinger sieht seine Ehre gerettet. Der Herausgeber der Woche muss sich nicht länger vorwerfen lassen, er habe 1967 für einen Artikel über den Verleger Axel Springer Propagandamaterial der DDR-Staatssicherheit benutzt. Das entschied gestern das Landgericht Hamburg.

Damit muss sich der Historiker Hubertus Knabe der einstweiligen Verfügung beugen, die Bissinger und die Illustrierte Stern beantragt hatten. Knabe will am 21. Mai ein Buch veröffentlichen, in dem er die These vertritt, die Kampagnen der Achtundsechziger gegen den Axel-Springer-Verlag seien maßgeblich von der DDR-Propaganda angeheizt worden. In einem Vorabdruck in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hatte Knabe den Text Bissingers als „entscheidend für den Durchbruch“ der Kampagnen bezeichnet. Erschienen ist Bissingers Beitrag 1967 im Stern. Knabe behauptete, „dass die DDR auch bei diesem mit viel Interna gespickten Artikel ihre Finger im Spiel hatte, ist nicht auszuschließen“.

Das Gericht sah in dieser Äußerung eine Tatsachenbehauptung, die Knabe nicht beweisen könne. Der Wissenschaftler zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht: „Es ist ein Eingriff in wissenschaftliche Arbeit, bei der man nun mal Vermutungen und Hypothesen formulieren muss.“

Weiterhin behaupten darf Knabe, dass der Stern schon bei der Kampagne gegen Bundespräsident Heinrich Lübke bewiesen habe, dass er bereit war, propagandistisch aufbereitetes Material zu verwenden. Stern-Anwalt Helmuth Jipp zeigte sich gestern trotzdem zufrieden. „Gegen den zweiten Teil des Urteils legen wir Berufung ein.“ Ob auch Knabe das Urteil anfechtet, konnte er gestern nicht sagen. „Das hängt davon ab, ob mir die Frankfurter Allgemeine wieder den Anwalt bezahlt, den ich mir selbst nicht leisten kann.“

RALF GEISSLER

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