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Prügler raus

■ Schutz für Frauen, Härte gegen Dealer: Senat will Hamburger Polizeigesetz ändern

Bisher war es zumeist die Frau, die ging. Künftig soll nicht mehr sie, sondern ihr Mann oder Freund die gemeinsame Wohnung verlassen, wenn er sie misshandelt hat. Bis zu zehn Tagen soll die Polizei einem gewalttätigen Mann das Betreten seiner Wohnung verbieten können, längstens 20 Tage, bis ein Zivilgericht der Frau das vorläufige Recht auf die Wohnung zugesprochen hat. Das sieht ein vertraulicher Entwurf zur Änderung des Hamburger Polizeigesetzes – Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) – vor, welcher der taz hamburg vorliegt.

Der Senat will diese Änderung heute verabschieden, um ein zum Jahreswechsel in Kraft tretendes Bundesgesetz praktikabel zu machen. Das neu eingeführte „Wegweisungsrecht“ sieht vor, gewalttätige Männer per Gerichtsbeschluss aus der Wohnung werfen zu lassen. Bis Gerichte darüber entschieden haben, vergehen aber gewöhnlich Tage. Der zivilrechtliche Schutz reicht deshalb in vielen Fällen nicht aus. Um diese Lücke zu schließen, müssen die Länder die Befugnisse der Polizei in ihren Landesgesetzen erweitern.

Zudem berät der Senat über die Wiedereinführung einer Regelung im Polizeigesetz, die bereits 1996 befristet getroffen worden und vorigen Sommer ausgelaufen war: Danach kann die Polizei Freiheitsentzug für mutmaßliche StraftäterInnen rechtlich auch überprüfen lassen, wenn AmtsrichterInnen die Ingewahrsamnahme bereits beendet haben. Das Gesetz dient der Bekämpfung der Drogenkriminalität.

Vor allem am Hauptbahnhof eingesetzte PolizistInnen beklagen sich immer wieder, dass AmtsrichterInnen die von ihnen inhaftierten DealerInnen häufig nach wenigen Stunden wieder in die Freiheit entließen. Die nachträgliche Beschwerde beim Landgericht soll ein einheitliches Vorgehen aller AmtsrichterInnen erwirken.

Beide SOG-Änderungen hatte der neue Innensenator Olaf Scholz (SPD) bei seinem Amtsantritt vorige Woche angekündigt.

Elke Spanner

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