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Ausschuss der Totalverweigerer

Untersuchungsausschuss zur Bankenaffäre fordert juristische Zwangsmaßnahmen. Bankenmanager haben Aussage verweigert. Zeuge belastet Landowsky schwer. Gremium tagt wegen Neuwahl nur noch bis Juli, Fortsetzung möglich

von ROLF LAUTENSCHLÄGER

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Landowsky-Affäre erwägt nach mehreren „Totalaussageverweigerungen“ von Zeugen juristische Zwangsmaßnahmen. Nach der Aussageverweigerung zweier hochrangiger Bankmanager in der gestrigen Sitzung und ebenso bei vorangegangen Terminen soll nach Aussage des Vorsitzenden Klaus Uwe Benneter (SPD) das Amtsgericht Tiergarten „eingeschaltet werden, um die Zeugen zur Aussage zu bewegen“. Zugleich steht der Ausschuss vor einem weiteren Problem. Aufgrund der geplanten Neuwahlen im September wird das Gremium seine Arbeit nur noch bis Juli fortsetzen können. Erst das neu gewählte Abgeordnetenhaus kann die Fortsetzung des Untersuchungsausschusses beschließen. Dieser muss sich dann wieder neu konstituieren.

Zu einer Aussage bereit war gestern allerdings der Bavaria-GmbH-Manager Jens Nagel, der zu den umstrittenen Aubis-Krediten in Höhe von 700 Millionen Mark durch die Berlin Hyp Auskunft gab. Nagel belastete dabei den früheren Berlin-Hyp-Chef Klaus Landowsky. Sein Gutachten zu den Plattenbaugeschäften von Aubis, so Nagel, sei damals (1996) negativ ausgefallen. Der Kredit sei deshalb fragwürdig gewesen, aber trotzdem von Landowsky wohl veranlasst worden. Vier Tage nach der Bewertung war Nagel von seinem Gutachterposten entbunden worden.

Juristische Schritte und nötigenfalls Zwangsgelder dagegen kündigte Benneter gegen Jürgen Noack und Hans-Dieter Knaack an. Noack, Exvorstandsmitglied der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank, und Knaack (Berlin Hyp) hatten jegliche Aussage nicht nur zur Sache, sondern auch zur Person und ihrer beruflichen Laufbahn verweigert. Ein Totalaussageverweigerungsrecht gebe es nicht, betonte Benneter. Die Zeugen sollten darum per Gerichtsentscheid und unter Androhung einer Geldstrafe erneut vorgeladen werden.

Mit dem Zwangsgeld, sagte Benneter, solle die „Blockadehaltung der Totalverweigerer durchbrochen werden“. CDU-Ausschussmitglied Nicolas Zimmer ging sogar noch einen Schritt weiter: So könnten „alle Mittel der Strafprozessordnung gegen die Zeugen angewendet werden“ – vom Zwangsgeld bis hin zur Beugehaft.

Angesichts der bevorstehenden vorgezogenen Neuwahlen und dem Ende der Legislaturperiode wird der Ausschuss kein abschließendes Ergebnis präsentieren können, sagte Benneter. Dennoch wolle man nach den kommenden vier Sitzungen einen „vorläufigen Bericht“ zur Bankenaffäre erstellen. Es sei der Entscheidung des kommenden Parlaments überlassen, mit einem anderen Gremium weiter für Aufklärung zu sorgen.

Keine Zweifel an der Fortsetzung des Ausschusses ließ die Grünen-Abgeordnete Barbara Oesterheld aufkommen. Die Bürger hätten ein Recht auf Aufklärung. Außerdem gehe die Beantwortung der Frage, „wer für den Schaden haftet“, über diese Legislaturperiode hinaus, so Oesterheld. Der Ausschuss tagt wieder am 22. Juni.

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