Ungenehmigter Nachdruck eingestanden

Die CDU möchte Beschuldigungen gegen Böger nicht weiter verbreiten und muss dennoch weiteren Ärger fürchten

Die Affäre um den ungenehmigten Nachdruck eines gerichtlich beanstandeten Artikels aus dem Stadtmagazin tip ist noch nicht beendet. Die Union hatte bereits am Donnerstagabend nachgegeben und erklärt, den Nachdruck nicht weiter verbreiten zu wollen. In dem Text wird Schulsenator Klaus Böger beschuldigt, eine SPD-Spende über eine private Stiftung umgeleitet zu haben.

„Diese Unterlassungserklärung reicht uns auf keinen Fall aus“, erklärte Bögers Rechtsanwalt, Johannes Eisenberg, gegenüber der taz. Die CDU müsse nicht nur die Einstellung der Verbreitung, sondern auch eine Vertragsstrafe im Falle eines Verstoßes dagegen versprechen. Dazu ist die Union bisher nicht bereit.

Da der Nachdruck bereits in den CDU-Unterorganisationen kursiert, wäre eine totalen Einstellung der Verbreitung auch schwer zu kontrollieren. Laut taz-Informationen beträgt die komplette Auflage des Nachdrucks 5.000 Stück. CDU-Geschäftsführer Wambach erklärte gestern, lediglich 200 Nachdrucke seien bereits an die CDU-Kreisverbände in Berlin verteilt worden. Diese seien nicht als Werbemittel gedacht gewesen, sondern hätten als „Argumentationshilfe für CDU-Mitglieder“ dienen sollen. Am Mittwoch war der Nachdruck am Rande einer CDU-Pressekonferenz allerdings gezielt Journalisten zugänglich gemacht worden.

Auch in der Frage, ob der Nachdruck überhaupt genehmigt war, musste die Union gestern klein beigeben. Auch der tip hatte seinerseits eine Unterlassungserklärung eingefordert und sie am späten Donnerstagabend von der CDU erhalten. Chefredakteur Karl Hermann: „Damit ist die Sache noch nicht vom Tisch. Wir werden auf jeden Fall Schadenersatz fordern.“

Wambach erklärte gestern gegenüber der taz, die Union habe den Nachdruck in Auftrag gegeben, bevor die einstweilige Verfügung des Berliner Landgerichtes gegen den tip erfolgt sei. Dies ist höchst unwahrscheinlich. Die einstweilige Verfügung erging bereits am 5. Juli. Erst am 11. Juli fand ein Telefonat von Axel Wallrabenstein, Mitarbeiter der CDU-Werbeagentur Publicis, mit dem Chefredakteur Hermann des tip in dieser Angelegenheit statt. Hermann besteht darauf: „Es gab selbstverständlich keine Genehmigung für einen Nachdruck.“

Wambach erklärte: „Wir in der CDU sind natürlich davon ausgegangen, dass unserer Agentur eine Genehmigung vorliegt.“ Von Publicis war gestern keine Stellungnahme zu erhalten. Wallrabenstein: „Das ist für uns kein Thema.“ ROBIN ALEXANDER