: Rentensteuer vor Gericht
Bundesverfassungsgericht prüft Verfassungsmäßigkeit ungleicher Besteuerung von Renten und Pensionen
KARLSRUHE dpa ■ Das Bundesverfassungsgericht verhandelt ab heute über die Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Renten und Beamtenpensionen. Das Finanzgericht Münster, das die Klage eines Beamten a. D. zur Entscheidung vorgelegt hat, sieht in der geltenden Regelung einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot.
Während Pensionen voll der Steuerpflicht unterliegen, greift der Fiskus nur auf gut ein Viertel der Altersbezüge von Rentnern zu. Faktisch heißt dies nach Angaben des Deutschen Beamtenbundes, dass höchstens fünf Prozent der Rentner überhaupt Steuern zahlen.
Begründet wird dies damit, dass Angestellte aus ihrem bereits versteuerten Einkommen Beiträge in die Rentenkasse einzahlen müssen, wovon Beamte verschont bleiben. Um eine doppelte Besteuerung der Rentner zu verhindern, ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig. Das BVerfG hatte 1980 dieses System im Grundsatz gebilligt, allerdings die damalige Kluft zwischen Renten und Pensionen für korrekturbedürftig erachtet.
Das Verfahren, dessen Urteil Anfang 2002 erwartet wird, könnte erhebliche Folgewirkungen haben. Im vorigen Jahr hatte das Bundesfinanzministerium Sympathie für einen Übergang zum Prinzip der nachgelagerten Besteuerung erkennen lassen. Damit wären auch die Renten voll der Steuerpflicht unterworfen, dafür aber die Beiträge von der Steuer freigestellt.
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