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Stasi-Gesetz wird überprüft

Streit um die Herausgabe von Stasi-Akten vorerst beigelegt. Vertreter aller Fraktionen und Innenminister sollen Stasi-Unterlagen-Gesetz überarbeiten

BERLIN dpa ■ Im Streit um die Herausgabe von Stasi-Akten soll nun eine Arbeitsgruppe aus Vertretern aller Fraktionen und des Innenministeriums prüfen, ob das Stasi-Unterlagen-Gesetz novelliert werden muss. Das kündigte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) am Donnerstag im Bundestag bei der Debatte um den 5. Tätigkeitsbericht der Stasi-Unterlagen-Behörde an. Bei der Herausgabe von Akten müsse die „notwendige Austarierung“ zwischen Persönlichkeitsschutz und Aufarbeitung der DDR-Geschichte nochmals überdacht werden. Die Stasi-Beauftragte Marianne Birthler begrüßte das Vorhaben.

Der Streit hatte sich an der Herausgabe der Abhörprotokolle von Ex-Kanzler Helmut Kohl (CDU) entzündet. Nach einer für ihn positiven Entscheidung in erster Instanz liegt der Fall jetzt beim Bundesverwaltungsgericht. Birthler stellte klar, dass das Stasi-Unterlagen-Gesetz für die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit gemacht worden sei „und nicht für die Aufarbeitung der CDU-Spendenaffäre“. Entschieden bestritt sie, in der Vergangenheit Unterlagen von Betroffenen aus Ost und West nach unterschiedlichen Maßstäben herausgegeben zu haben.

Dem Bericht zufolge ist auch zehn Jahre nach In-Kraft-Treten des Stasi-Unterlagen-Gesetzes das Bedürfnis nach privater Akteneinsicht unverändert stark. Jeden Monat gehen bei Behörde 10.000 Anträge ein. Die Wartezeiten sind lang. Seit ihrer Gründung sind fast fünf Millionen Anträge eingegangen. Hunderttausende haben Einsicht in ihre Akten genommen.

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