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NPD-Verbot: Maulwürfe vermehren sich wie die Kaninchen

Nach dem Auftauchen von vier weiteren V-Männern kritisiert Bundesinnenministerium Verfassungsschutzbehörden der Länder. Haben Agenten Reden für NPD-Funktionäre geschrieben?

BERLIN taz ■ Der Verlauf des NPD-Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird immer unsicherer: Im Verbotsantrag des Bundesrates sind vier weitere V-Leute aufgetaucht. Das Bundesinnenministerium (BMI) kritisierte die Verfassungsschutzbehörden der Länder: Diese hätten die „Hinweise, die jetzt aufgetaucht sind“, trotz Bitten und Mahnungen nicht gegeben. Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet heute unter Berufung auf Sicherheitskreise in Berlin und Köln außerdem von einem fünften, vom Bundesamt für Verfassungsschutz geführten V-Mann.

Rainer Lingenthal, Sprecher von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), wies gestern dagegen jede Verantwortung für die V-Leute zurück: Sie seien nicht für das Schily unterstellte Bundesamt für Verfassungsschutz tätig gewesen.

Die Prozessbevollmächtigten von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat sahen sich dennoch gezwungen, dem Bundesverfassungsgericht die Rolle der V-Leute in einer weiteren Stellungnahme zu erläutern. Ursprünglich hatte das Gericht den Antragstellern eine Frist bis zum vergangenen Montag gesetzt, um sich umfassend zur V-Mann-Problematik zu äußern.

Die Sprecher der für den Antrag des Bundesrats federführenden Innenministerien der Länder Niedersachsen und Bayern, Klaus Engemann und Christoph Hillenbrand, wiesen gegenüber der taz die Kritik des Bundesinnenministeriums zurück: „Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht um sich schießen“, meinte Hillenbrand in Anspielung auf zuvor aufgetauchte V-Leute des Bundesamts für Verfassungsschutz. Gleichzeitig sorgten Äußerungen des baden-württembergischen Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Dieter Berberich, für Wirbel: Man könne nicht ausschließen, so Berberich zur taz, dass Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Reden für NPD-Funktionäre angefertigt hätten. Außerdem sollen V-Leute verfassungsfeindliche Symbole in Umlauf gebracht haben, um sie später als Beweise zu verwenden.

NJ/WYP

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