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Freispruch statt Steinigung

Die zum Tode durch Steinigung verurteilte Nigerianerin Safiyatu Husseini kommt frei. Doch schon fällt ein anderes islamisches Scharia-Gericht ein identisches Urteil gegen eine weitere Frau

ABUJA ap/epd/taz ■ Die von einem islamischen Gericht zum Tod durch Steinigung verurteilte Nigerianerin Safiyatu Husseini darf am Leben bleiben. Ein Berufungsgericht hob gestern das wegen Ehebruchs verhängte Todesurteil auf und sprach die Mutter frei. Ihr Geständnis sei nicht zulässig, da die Behörden die 35-Jährige über die Schwere der gegen sie erhobenen Vorwürfe nicht hinreichend aufgeklärt hätten, erklärte einer der vier Richter. Außerdem sei der angebliche Ehebruch vor Einführung des Scharia-Strafrechts im Bundesstaat Sokoto geschehen.

Die Mutter von fünf Kindern verstand zunächst nicht das in Arabisch vorgelesene Urteil. Als es dann aber in ihre Muttersprache Haussa übersetzt wurde und die Ersten im Gerichtssaal ihr gratulierten, sagte sie lächelnd: „Danke, danke.“ Ihre Anwälte führten die von Fotografen und Reportern umschwärmte Frau dann aus dem Gerichtssaal.

Ein islamisches Gericht hatte Safiyatu Husseini im vergangenen Oktober wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilt. Sie hatte Jahre nach der Scheidung von ihrem Mann eine Tochter zur Welt gebracht. Der Mann, mit dem sie angeblich Sex hatte, war damals aus Mangel an Beweisen freigelassen worden. Die Muslimin gab schließlich an, ihr Kind sei von ihrem früheren Ehemann, von dem sie vor zwei Jahren geschieden worden war. Das Baby habe seitdem in ihr geschlafen – eine Verteidigung, die nach der Scharia bis zu sieben Jahre nach der Ehe möglich ist.

Der Fall der Frau hatte internationales Aufsehen erregt und wurde in Nigeria heftig diskutiert. Allerdings wurde am Freitag in der Provinz Katsina eine Frau von einem anderen Scharia-Gericht ebenfalls wegen Ehebruchs zum Tode verurteilt.

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