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Alte berauben, länger sitzen

Der BGH urteilt: Taten gegen Gebrechliche können härter bestraft werden

KARLSRUHE dpa ■ Täter, die alte oder gebrechliche Menschen berauben, müssen mit härteren Strafen rechnen, so ein gestern veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Wenn ein Opfer erkennbar besonders gefährdet sei, dann könne der Täter wegen schweren Raubes zur vorgesehenen Mindeststrafe von drei Jahren verurteilt werden. Auf „normalen“ Raub steht mindestens ein Jahr Haft. (Az: 3 StR 52/02, 18. 04. 2002)

Damit hob der BGH die unter anderem wegen Raubes verhängte dreijährige Haftstrafe gegen einen Junkie auf, der – um Geld für neue Drogen zu beschaffen – einer 80-Jährigen die Handtasche entrissen hatte. Die Frau erlitt eine komplizierte Schulterverletzung. Das Urteil greift auf eine Gesetzesverschärfung von 1998 zurück, wonach schwerer Raub schon bei der „Gefahr einer schweren Gesundheitsbeschädigung“ bejaht werden kann. Aus der Änderung folgt nach den Worten des BGH, dass es auf die individuelle Schadensanfälligkeit des jeweiligen Opfers ankommt. So seien alte Menschen durch Gewalt stärker gefährdet. Werden sie Opfer eines Raubes, dann sieht der BGH nach dem neuen Gesetz viel häufiger die Voraussetzungen eines schweren statt eines einfachen Raubes gegeben, weil auch der Täter dieses höhere Risiko in der Regel erkennen kann.

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