In Brüssel geht die Post ab

EU-Kommission verpflichtet Deutsche Post AG zur Rückzahlung von 572 Millionen Euro. Unternehmen kündigt Klage an

FRANKFURT taz ■ Die Kommission der Europäischen Union (EU) entschied gestern in Brüssel, dass die Deutsche Post AG insgesamt 572 Millionen Euro an „Quersubventionen“, die sich das staatliche Unternehmen durch Gewinnverschiebungen selbst hat zukommen lassen, an den Bund zurückzahlen soll. Wettbewerbskommissar Karel van Miert hatte vor drei Jahren moniert, dass die Deutsche Post AG Erlöse aus der noch bis 2007 staatlich geschützten Briefbeförderung zur Stützung des defizitären Paketdienstes verwende. Das Unternehmen habe sich so Vorteile am längst vollständig liberalisierten Paketmarkt verschaffen und private Anbieter mit Preisen unterhalb der Kostendeckungsschwelle aus dem Geschäft drücken können.

Das behauptete auch der private Paketdienst UPS, dessen öffentliche Klage 1999 den Wettbewerbskommissar auf den Plan rief. Die Kommission gab UPS jetzt Recht: „Der Nutzen staatlicher Unterstützung darf nicht dazu genutzt werden, Sektoren zu finanzieren, die dem freien Wettbewerb unterliegen“, heißt es in der Begründung für die Rückzahlungsanordnung.

Die Post AG dagegen fühlt sich ungerecht behandelt und kündigte juristische Schritte gegen die Entscheidung der Kommission an. Insider glauben, dass die Post AG – mit dem Segen der Bundesregierung – jetzt das Briefporto senken werde, um so den Vorwurf der „Quersubvention“ nachträglich zu entkräften.

KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT

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