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Hoffnung für Bullterrier

Bundesverwaltungsgericht überprüft Kampfhunde-Verordnung. Wissenschaftliche Faktenlage unklar

FREIBURG taz ■ Den Kampfhunde-Verordnungen der Länder droht das Aus. Gestern verhandelte das Bundesverwaltungsgericht in Berlin in einem Musterfall über die niedersächsische „Gefahrtier-Verordnung“. Umstritten ist vor allem, ob als Grundlage der Verordnung das Landespolizeigesetz genügt oder ein eigenes Gesetz nötig wäre. Spezielle gesetzliche Regelungen gibt es bisher nur in Bayern und Sachsen.

Eine gesetzliche Regelung könnte nahe liegen, so die Richter in der gestrigen Verhandlung, weil die wissenschaftliche Faktenlage noch sehr unsicher ist. Einerseits wird vertreten, dass bestimmte Hunderassen besonders gefährlich sind, andererseits wird ganz auf die Erziehung oder die genetische Anlage einzelner Zuchtlinien abgestellt. Die niedersächsische Verordnung sieht unter anderem vor, dass Kampfhunderassen wie Bullterrier nicht mehr gehalten werden dürfen. Schon vorhandene Hunde müssen einen Wesenstest absolvieren. Scheitert der Hund, wird er eingeschläfert, ansonsten wird er sterilisiert.

Im Vorjahr hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg jedoch die Verordnung beanstandet. Statt eines generellen Haltungsverbots für Kampfhunde genüge jeweils ein Wesenstest. Hunde, die den Test bestehen, müssten auch nicht sterilisiert werden. Das Land legte gegen dieses OVG-Urteil Revision ein.

Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurde am späten Mittwochabend erwartet. CHRISTIAN RATH

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