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Strafe für NPD-Hetze

Bremer Parteichef bleibt wegen Fax an die taz vorbestraft

Das Landgericht Bremen hat die Berufung des Bremer NPD-Landesvorsitzenden Jörg-Hendrik Wrieden gegen eine Verurteilung wegen Volksverhetzung abgewiesen. Wrieden kam sogar etwas schlechter davon als in erster Instanz: Zusätzlich zur einjährigen Haftstrafe auf Bewährung erlegte das Landgericht Wrieden 120 Stunden gemeinnützige Arbeit auf.

Wrieden hatte vor zwei Jahren ein Fax der rechtsextremen, inzwischen verbotenen Skinhead-Kameradschaft „Blood and Honour“ verbreitet, in dem indirekt zum Polizistenmord aufgerufen wurde. Unterzeichnet war das Pamphlet „mit dem uns zur Zeit verbotenen Gruß“. Auf Nachfrage der taz hatte Wrieden es seinerzeit als „unsere Aufgabe“ bezeichnet, Texte „uns nahe stehender Organisationen“ weiterzuleiten. Vor dem Amtsgericht Bremen-Blumenthal hatte Wrieden dann allerdings bestritten, das Fax versendet zu haben, auf dem „Wrieden, NPD“ als Absender zu lesen war – unglaubwürdig, wie das Gericht befand und auch Wrieden inzwischen eingesehen hat: In der Berufungsverhandlung war Bremens oberster NPDler in diesem Punkt geständig. Nicht einräumen wollte er weitere Tatvorwürfe: Staatsanwalt Uwe Picard hatte bei einer Haussuchung nach der Fax-Affäre Datenträger beschlagnahmen lassen, auf denen hunderte volksverhetzender Witze sowie SS-Runen und Hakenkreuze gespeichert waren. Wie schon in der ersten Instanz ging das Landgericht davon aus, dass Wrieden die Verbreitung der verbotenen Materialien beabsichtigt habe. Darauf, dass Wrieden das Material nicht etwa zu aufklärerischen Zwecken speicherte, deuteten laut Gericht unter anderem Wriedens enge Kontakte zu den jugendlichen Neonazis der „Kameradschaft Bremen Nord“ hin, aus der die NPD jüngst Janine Blaß als Bundestagskandidatin rekrutiert hatte. Wrieden kann noch Revision beantragen. jank

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