: un-resolution 1325
Friedensstifterinnen
Die Teilnahme von Frauen an Friedensprozessen und Interimsregierungen ist durch Resolution 1325 des UN-Weltsicherheitsrates völkerrechtlich vorgeschrieben. Frauen müssen „in den nationalen, regionalen und internationalen Institutionen und Mechanismen zur Verhütung, Bewältigung und Beilegung von Konflikten auf allen Entscheidungsebenen“ stärker vertreten sein, heißt es in der Resolution, die am 31.Oktober 2000 verabschiedet wurde.
„Der Beginn einer neuen Ära“, jubelte damals die UN-Frauenorganisation Unifem. In derselben Resolution fordert der Weltsicherheitsrat den UN-Generalsekretär auf, mehr Frauen zu Sonderbeauftragten und Sonderbotschafterinnen zu ernennen, den Frauenanteil beim militärischen und zivilen Personal von Friedensmissionen anzuheben und das Personal aller UN-Organisation in Gender-Fragen fortzubilden und zu sensibilisieren.
Bei allen UN-Missionen müssten die Rechte der Frauen berücksichtigt sowie Frauengruppen auf lokaler und internationaler Ebene konsultiert werden.
USCHE
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