taz-Adventskalender: Frohe Botschaft (21): Unverzüglich frei!
Die Koalition will schon den nächsten 8. März zum gesetzlichen Feiertag machen. Doch reicht die Zeit dafür? Das Gesetz ist ja noch nicht verabschiedet.
Wenn in einer politischen Debatte die Frage nach einem Zeitraum mit dem Adjektiv „unverzüglich“ beantwortet wird, dann ist wirklich Eile geboten. Man erinnere sich nur an das berühmte Gestammel von Günter Schabowski am 9. November 1989. Unmittelbar danach war die Berliner Mauer Geschichte.
„Wie lange dauert die Einführung eines neuen gesetzlichen Feiertags in Berlin?“, hat der grüne Abgeordnete Daniel Wesener die Innenverwaltung gefragt. Hintergrund war natürlich der Plan von Rot-Rot-Grün, den 8. März – also den Frauen(kampf)tag – zum Feiertag zu machen. Und gerne eben schon den 8. März 2019.
Allerdings hat so ein neuer Feiertag einige Auswirkungen: Fahrpläne der BVG müssten umgestrickt werden (der Freitag entspräche dann ja einem Sonntag), Arbeitgeber und Ämter müssen Schicht- und Dienstpläne anpassen, Berliner Zeitungen mit überregionaler Relevanz die Erscheinungsweise überdenken, die meisten Geschäfte geschlossen bleiben.
Auch in seiner Antwort auf die Anfrage Weseners wählte Innen-Staatssekretär Torsten Akmann (SPD) das Wort „unverzüglich“. Zwar war damit erst mal nur gemeint, dass vom Abgeordnetenhaus beschlossene Gesetze ohne Verzug von dessen Präsidenten ausgefertigt und vom Regierenden Bürgermeister verkündet werden müssen. Aber das berührt ja den Kern der feierlichen Angelegenheit.
Denn hinter der Einführung des 8. März als Feiertag steht die Verabschiedung einer Gesetzesänderung im Berliner Abgeordnetenhaus. Die Zustimmung aller drei Koalitionsfraktionen ist gewiss und damit eine parlamentarische Mehrheit, eingebracht ist die Vorlage auch schon, als nächstes beschäftigt sich der Innenausschuss damit. Bleibt die Frage: Wann wird das Gesetz beschlossen?
Nächster Plenartermin: 24. Januar
„Am 24. Januar“, heißt es dazu voller Überzeugung aus der Grünenfraktion. Das wäre der nächste Plenartermin und damit „unverzüglich“. Damit bliebe genügend Zeit, dass das Gesetz nach den üblichen drei bis vier Wochen nach dieser zweiten Lesung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin rechtzeitig vor dem 8. März veröffentlicht werden kann. Denn nur dann gilt es auch.
Die Innenverwaltung drängt darauf, den 24. Januar einzuhalten. Aber selbst wenn – aus welchen Gründen auch immer – das Gesetz erst in Parlamentssitzung Nummer 37 am 21. Februar verabschiedet werden würde, könnte der 8. März noch 2019 ein arbeitsfreier Tag sein. Das wäre zwar zeitlich eng und eine „große Kraftanstrengung“, erklärt der Pressesprecher des Abgeordnetenhauses Ansgar Hinz, aber mit ein bisschen Druck noch machbar.
Druck aus der Koalition
An Druck wird es nicht fehlen, sagt Stefan Zillich, Parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion. Denn würde erst der 8. März 2020 ein gesetzlicher Feiertag, fiele dieser ausgerechnet auf einen – Sonntag. Und das wäre nicht im Sinne der Erfinder. Arbeitgeber und Verwaltungen sollten sich also schon auf den freien Tag in 2019 einstellen, empfiehlt Zillich.
Große Probleme erwartet die Innenverwaltung letztlich nicht: „In der Berliner Verwaltung werden nur in wenigen Fällen aufwendigere Anpassungserfordernisse erwartet“, schreibt Staatssekretär Akmann. Und noch eine frohe Botschaft hat er: Eventuelle Kosteneffekte durch den zusätzlichen freien Tag seien „nicht erkennbar“.
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