: streitpunkt eins
Der Autohandel
Die EU-Kommission braucht weder die Regierungschefs noch das EU-Parlament um Erlaubnis zu fragen, wenn sie die „Gruppenfreistellungsverordnung“ ändern will. Diese Verordnung von 1995 erlaubt den Autoproduzenten, ihren Händlern die Vertriebsbedingungen zu diktieren. Dieses Privileg soll nun fallen.
Von der Neuregelung erhofft sich der zuständige Kommissar Mario Monti mehr Wettbewerb und niedrigere Preise auf dem Neuwagenmarkt. Da seine Pläne bei Autokanzler Schröder auf wenig Gegenliebe stoßen, suchte sich Monti Verbündete im Europäischen Parlament. Der konservative deutsche EU-Abgeordnete Christoph Konrad verfasste einen Bericht, in dem Montis Pläne – von Details abgesehen – positiv bewertet werden. Im Herbst läuft die derzeitige Regelung aus.
Schon im Juli will Monti die neue Verordnung wasserdicht haben. Dann soll die Abhängigkeit des Händlers vom Hersteller nach einer Übergangsfrist beendet werden. Künftig sollen Autohäuser nicht mehr verpflichtet werden können, sich auf den Verkauf einer Marke zu beschränken und Wartung und Service dafür zu garantieren. Sie können den Kundendienst an Subunternehmer oder freie Werkstätten abgeben, die dann vom Hersteller mit den nötigen technischen Details versorgt werden müssen.
Gerhard Schröder fürchtet „enorme Wettbewerbsnachteile für die deutsche Autoindustrie“, sollten Montis Pläne in die Tat umgesetzt werden. Aus ganz anderen Gründen sorgt sich die IG Metall: Sie sieht 100.000 Arbeitsplätze bei mittelständischen Händlern in Gefahr, da die Autobauer ihre Modelle künftig verstärkt direkt verkaufen würden, wenn die Bindung zwischen Händler und Hersteller falle. DPS
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