: recht & gesetz
Muslimische Metzger
Nicht jeder Muslim kann künftig sein Opferschaf in der Badewanne schächten. Das gestrige Urteil betraf nur gewerbliche muslimische Metzger. Hier hofft das Verfassungsgericht, dass die Behörden Sachkunde und persönliche Eignung der Fleischer überprüfen, wenn diese eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten beantragen.
Grundsätzlich darf in Deutschland nur ein ausgebildeter Metzger gewerblich Fleisch verkaufen. Allerdings gehört nach Auskunft des Deutschen Fleischer-Verbands das betäubungslose Schlachten nicht zu den üblichen Ausbildungsinhalten. Der Zentralrat der Muslime bereitet daher „Fortbildungen für muslimische Metzger“ vor.
Hausschlachtungen für den Eigengebrauch können in Deutschland zwar auch von Privatleuten durchgeführt werden. Das Fleisch muss anschließend aber vom Fleischkontrolleur begutachtet werden. Und wer schächten will, braucht dafür wiederum eine Ausnahmegenehmigung nach dem Tierschutzgesetz. CHR
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