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npd-verbotsantrag

Alle drei gemeinsam

Das NPD-Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beruht auf Anträgen von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Damit setzten sich erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik alle zuständigen Verfassungsorgane für ein Parteiverbot ein. Die drei NPD-Verbotsanträge umfassen insgesamt 588 Seiten. Hinzu kommen mehrere hundert Anlagen mit Beweismaterial.

Die Bundesregierung hatte ihren Antrag bereits Ende Januar 2001 in Karlsruhe gestellt, Ende März folgten Bundestag und Bundesrat. Der Regierungsantrag gilt als übergreifende Klageschrift, in der alle Hinweise auf die Verfassungsfeindlichkeit der NPD gleichermaßen berücksichtigt werden. Der Bundestag konzentriert sich dagegen auf die Wesensverwandtschaft der NPD mit der nationalsozialistischen NSDAP in Programmatik, Strategie, Sprache und Tradition. Der Antrag des Bundesrats berücksichtigt spezielle Erkenntnisse aus den einzelnen Ländern. Besonders die enge Verbindung der NPD zur Neonazi- und Skinheadszene soll darin nachgewiesen werden.

Im Dezember war die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Antrag gescheitert, das Verfahren auszusetzen und vorab den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg anzurufen. Der erste Tag der mündlichen Verhandlung war für den 5. Februar angesetzt gewesen.