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Karlsruhe will eine familienfreundliche Gesellschaft

2001: Das Bundesverfassungsgericht fordert eine Umgestaltung der Pflegeversicherung. Eltern müssen künftig niedrigere Beiträge zahlen als Kinderlose. Die Gleichbehandlung bei den Beiträgen hält Karlsruhe für verfassungswidrig, da Eltern die Last der Pflegeversicherung doppelt tragen: durch ihre finanziellen Beiträge und durch ihre Erziehungsleistung. Die Pflegeversicherung sei jedoch auf „nachwachsende Generationen“ angewiesen. Bis 2004 muss der Bundestag nun eine Neuregelung beschließen. Dabei sollen auch die Folgen des Urteils für „andere Zweige der Sozialversicherung“ geprüft werden. Gemeint ist damit wohl die Rentenversicherung.

1998: Karlsruhe definiert das kindliche „Existenzminimum“ neu und fordert deshalb die schrittweise Einführung von zwei zusätzlichen Steuerfreibeträgen für Betreuungs- und Erziehungskosten. Die Umsetzung muss bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Hohe Steuerfreibeträge nutzen aber vor allem denjenigen, die gut verdienen und deshalb auch viel Steuern zahlen müssen. Diese soziale Schieflage des Karlsruher Beschlusses will die Politik durch parallele Kindergelderhöhungen ausgleichen.

1993: Die VerfassungsrichterInnen prüfen den neuen Paragrafen 218, der auf die Beratung von Schwangeren setzt und das Strafrecht zurücknimmt. Karlsruhe billigt dieses Schutzkonzept mit Abstrichen und fordert umfassende Schritte zur Schaffung einer „kinderfreundlichen“ Gesellschaft, darunter Regelungen zur „Verbesserung der institutionellen oder familiären Kinderbetreuung“.