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die nachrichtNeue Ermittlungen zu Todesfall auf der Gorch Fock

Vor über zehn Jahren stürzte eine Rekrutin von Bord des Bundeswehrschiffs. Die Behörden gingen damals von einem Unglück aus. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft aber wieder

Das Neue

Über zehn Jahre nach dem Tod der Offiziersanwärterin Jenny Böken, die 2008 über Bord des Segelschulschiffs Gorch Fock ging, hat die Staatsanwaltschaft Kiel neue Ermittlungen aufgenommen. Das gab die Behörde am Dienstag bekannt. Anlass sei die Aussage einer neuen Zeugin: Eine ehemalige Bundeswehr-Soldatin habe Angaben gemacht, die „im Wesentlichen auf Hörensagen beruhen“ und jetzt „der Überprüfung“ bedürften. Details teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit.

Der Kontext

Die 18-Jährige Jenny Böken war in der Nacht zum 4. September 2008 beim Wachdienst von der Gorch Fock verschwunden. 11 Tage später wurde ihre Leiche vor Helgoland gefunden. Die Staatsanwaltschaft ging von einem Unglück aus und stellte ihre Ermittlungen nach vier Monaten ein. Die Eltern der Toten fanden sich damit nie ab. Sie versuchten mit Verweis auf Ungereimtheiten immer wieder vergeblich, neue Ermittlungen zu erzwingen.

Neue Bewegung kam erst im September 2018 in den Fall: Damals gaben die Eltern bekannt, dass sich eine neue Zeugin bei ihnen gemeldet habe – die Frau, die nun offenbar auch bei der Staatsanwaltschaft ausgesagt hat. Der Anwalt der Familie berichtete der taz schon damals von der Aussage.

Demzufolge war die ehemalige Bundeswehr-Angehörige selbst nicht auf der Gorch Fock tätig, soll vor dem Auslaufen des Schiffs aber auf einer Party sexuellen Kontakt mit Böken gehabt haben – ob einvernehmlich oder nicht, ist unklar. Die Beiden seien währenddessen gefilmt worden und ein Video sei an Bord des Schiffes kursiert. Böken habe mit einer Anzeige gedroht.

Nach dem Tod der Offiziersanwärterin hätten dann drei Kameraden der Zeugin erzählt, dass Problem sei „erledigt“. Sie hätten von Selbstmord geredet, die Zeugin vermute aber eher einen Mord. Genau wie die Eltern: Sie sprechen von einem „sexuellen Übergriff, der letztlich durch Jennys Tod vertuscht werden sollte“. Wegen der neuen Zeugin stellten die Eltern auch einen neuen Wiederaufnahmeantrag, der jetzt erfolgreich war.

Die Reaktionen

In einer Stellungnahme vom Dienstag schreiben die Eltern, dass die Entscheidung „nach unserer Auffassung längst überfällig war“. Sie kritisieren allerdings, dass, wie schon im Jahr 2008, erneut die Staatsanwaltschaft Kiel zuständig ist. Diese ermittle „nicht unbefangenen“. Das neue Ermittlungsverfahren werde die Familie gemeinsam mit ihrem Anwalt „sehr akribisch begleiten“.

Die Konsequenz

Die Staatsanwaltschaft führt nunein sogenanntes Todesermittlungsverfahren durch. In einem solchen Verfahren soll geklärt werden, ob Dritte vorsätzlich oder fahrlässig am Tod beteiligt waren. Da der Fall schon fast elf Jahre alt ist, wäre eine fahrlässige Tötung bereits verjährt. Ein Totschlag oder gar Mord hingegen nicht. Klare Beweise dafür gibt es bislang aber nicht – trotz der neuen Zeugenaussage und der Angaben der Eltern.

Tobias Schulze

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