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Wärmewende in GefahrWas bedeutet ein Ende des Heizungsgesetzes?

Schwarz-Rot schafft das Heizungsgesetz ab. Das hat fatale Folgen - für Klimaschutz, Industrie und Verbraucher. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Heizen soll wieder gemütlich werden, findet die Bundesregierung Foto: Rainer Waldkirch/imago

Warum sind Heizungskeller wichtig für den Klimaschutz?

Die Klimapolitik von Angela Merkel und ihrer schwarz-roten Regierung verletze die Rechte künftiger Generationen, urteilte das Bundesverfassungsgericht vor fünf Jahren. Mit dem Klimaschutzgesetz (KSG) verpflichtet sich die Bundesrepublik deshalb seither, bis 2030 ihre Treibhausgas-Produktion um 65 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Geschafft sind bisher erst 49 Prozent. Unter Schwarz-Rot schwächelte der Klimaschutz zuletzt: 2025 gingen die Emissionen lediglich um 1,5 Prozent zurück. Deshalb sind in den nächsten vier Jahren jeweils 4 Prozent jährlich notwendig, um sich an das Gesetz zu halten.

Besonders beim Heizen und Kühlen von Gebäuden hinkt Deutschland hinterher. In den Heizungskellern entstehen fast ein Fünftel der gesamten Treibhausgas‑Fracht, rund 18 Prozent. Die Gasheizung – oder, noch schlimmer, die Ölheizung – ist das, was der Verbrenner auf den Straßen ist: eine Technologie aus jener Zeit, als die Menschheit im fossilen Rausch lebte und glaubte, das sei folgenlos.

Was stand im alten Heizungsgesetz?

Längst gibt es klimafreundliche Alternativen, Solarthermie zum Beispiel, das Heizen mit Sonne oder Pelletheizungen, in denen nachwachsende Biomasse verbrannt wird. Am raffiniertesten und am weitesten verbreitet ist sicherlich die Wärmepumpe. Sie braucht nur eine Kilowattstunde Strom, um drei weitere Kilowattstunden Energie aus der Umgebung zu gewinnen, zum Beispiel aus der Luft. Es entstehen so insgesamt vier Kilowattstunden Energie für die Heizung. Wenn der Strom durch Sonne oder Wind erzeugt wird, läuft die Heizung klimaneutral.

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Deshalb hatte das von Robert Habeck (Grüne) geführte Bundeswirtschaftsministerium das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geschaffen, das Wärmepumpen großzügig fördert. Sozial benachteiligte Haushalte erhielten 70 Prozent der Kaufsumme. Außerdem wurde vorgeschrieben, dass bei neu errichteten Gebäuden 65 Prozent der Heizenergie fossilfrei sein muss. So sollte die Wärmewende angeschoben werden.

Was steht im neuen Gesetz?

Ein Entwurf des Habeck’schen Gesetzes wurde 2023 geleakt, die Bild-Zeitung erfand den „Heizhammer“ und erweckte den Eindruck, dass alle Häuslebesitzer auf Wärmepumpen umrüsten müssen. Das war zwar damals schon falsch, die Union sprang aber auf den Wahlkampfzug auf und kritisierte, dass durch das GEG keine „Technologieoffenheit“ mehr gegeben sei. Ihr Versprechen im Wahlkampf: Habecks Gesetz werde wieder abgeschafft.

Jetzt hat sich Schwarz-Rot tatsächlich auf Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) geeinigt. Demnach sind uneffiziente Ölheizungen und die Gastechnologie aus dem letzten Jahrhundert in Neubauten wieder erlaubt, die Erneuerbaren-Quote von 65 Prozent wurde gestrichen. Eine sogenannte „Bio-Treppe“ sieht stattdessen vor, dass der Anteil klimaneutraler Brennstoffe bis 2030 schrittweise ansteigt. Neue Gas- oder Ölheizungen sollen 2030 mindestens 10 Prozent davon einsetzen. Im Fall der Erdgastherme sollen Biomethan oder Wasserstoff zum Einsatz kommen und zusätzlich zu Heizöl synthetische Kraftstoffe, sogenannte „E-Fuels“. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Juli.

Hilft das dem Klimaschutz?

Leider nein. Biogas entsteht durch die Vergärung organischer Stoffe in Biogasanlagen. Basismatieralien sind vor allem Gülle, Mist oder Energiepflanzen, hauptsächlich Mais. Zwar gibt es heute schon Produzenten, die Biogas ins Erdgasnetz einspeisen. Hauptsächlich wird Biogas aber in Blockheizkraftwerken zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt. Nur 1,3 Prozent Biogas sind aktuell im Erdgasnetz, die Produktion müsste also rasant steigen – was zu einer „Vermaisung“ der Landschaft führen würde und gravierende Folgen für den Artenschutz hätte.

Wie schlecht die Eckpunkte sind, wird beim Wasserstoff sichtbar. Erstens kann man in einer Gastherme nicht einfach dieses hochreaktive Gas einsetzen, die Anlagentechnik ist dafür gar nicht ausgelegt. Nach Berechnung von Holger Quaschning, Professor für Regenerative Energiesysteme, ist der Einsatz zweitens viermal so teuer, also ökonomisch unsinnig. Drittens gibt es gar nicht genügend Wasserstoff. Dasselbe trifft auf „E-Fuels“ zu.

Was bringt das neue Gesetz für die Industrie?

Leider auch nichts Gutes. Weil die Gasheizungsbauer sich nicht von der fossilen Antriebsart verabschieden müssen, sinkt der Druck zu Innovationen. Für die Bauer und Installateure von Wärmepumpen immerhin ist die große Unsicherheit vorbei: Bis 2029 soll es die Förderung weiterhin für all jene geben, die sich für eine Wärmepumpe entscheiden.

Nur für die fossile Gaswirtschaft bringt das Gesetz Vorteile: Betrieb und Wartung des Gasnetzes kosten eine Menge Geld und mit jeder neuen Wärmepumpe gibt es einen Gasanschluss weniger, auf den sich die Netzkosten umlegen lassen. Nicht verwunderlich ist, dass Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) den Stopp der Wärmewende vorantreibt. Vor einem Jahr war sie noch Spitzenmanagerin des Konzerns Westenergie – jener Tochter des ehemaligen Fossilkonzerns Eon, der auch ein 37.000 Kilometer langes Erdgasnetz betreibt.

Und was bringt es für die Verbraucher?

Große Ebbe im Portemonnaie – zumindest für jene, die sich jetzt noch für eine alte Fossilheizung entscheiden. Im Jahr 2028 beginnt der zweite Teil des Emissionshandels der EU: Die Berechtigungsscheine zur Produktion von Treibhausgas werden dann nicht mehr fest zugeteilt, ihr Preis entsteht am Markt. Und weil die EU immer weniger davon ausgibt, um ihr Klimaziel zu schaffen, werden Erdgas und Heizöl sehr viel teurer als heute.

Weil die Netzkosten perspektivisch steigen, haben erste Stadtwerke angekündigt, ihre Netze stilllegen zu wollen – Mannheim zum Beispiel ab 2035, Hannover und Würzburg bis 2040. Wer jetzt noch eine neue Gastherme einbaut, steht 2041, wenn sie nach 15 Jahren zum ersten Mal kaputtgeht, womöglich vor einem Problem: Kann sie überhaupt noch wer reparieren?

Was sorgt für Hoffnung?

Das Bundesverfassungsgericht. Es prüft derzeit eine Reform des Klimaschutzgesetzes, mit der die Ampelregierung 2023 das schwarz-rote Gesetz abgeschwächt hatte. Dagegen waren Klimaschützer vorgegangen. Die Anhörungen zum Thema sind bereits durch, ein Urteil wird im Frühjahr erwartet.

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