das portrait: Ursula Haverbeckist notorisch national
Jetzt könnte sie wirklich ins Gefängnis müssen, zum ersten Mal. Nachdem Ursula Haverbeck mit einem Revisionsantrag vor dem Oberlandesgericht Celle gescheitert ist, ist ein Urteil des Landgerichts Verden aus dem Oktober 2017 rechtskräftig: zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt – wegen Volksverhetzung. Für die öffentliche Leugnung, Billigung oder Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen sieht das Strafgesetzbuch eine „Geld- oder aber Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren“ vor.
Nicht das erste derartige Urteil gegen Haverbeck, ehemals Leiterin des 2008 verbotenen „Collegium Humanum“ und zeitweise Vizechefin des „Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“. Eben das hat Ursula Meta Hedwig Haverbeck-Wetzel, geboren 1928 im hessischen Winterscheid, immer wieder getan: den Holocaust in Zweifel gezogen, die quasi-industrielle Ermordung von Millionen Menschen in ihrem Umfang oder gleich ganz infrage gestellt.
Erstmals verurteilt wurde die ehemalige Ehefrau von Werner Georg Haverbeck – einst führender Funktionär des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes und der NSDAP – dafür im Jahr 2004: 5.400 Euro Geldstrafe musste sie damals zahlen. Die Verdener Staatsanwaltschaft nun warf ihr 2016 vor, in der ebendort verlegten Stimme des Reichs den Holocaust erneut geleugnet zu haben. Zu ihrer Autorinnenschaft für die dabei herangezogenen Artikel hatte sie sich wiederholt bekannt.
Das Amtsgericht in der niedersächsischen Kreisstadt fand zweieinhalb Jahre Haft angemessen, Haverbeck ging in Berufung, juristisch vertreten von Wolfram Nahrath, der selbst schon diverse Funktionen im Neonazi-Spektrum innehatte. Das Landgericht reduzierte die Strafe zwar um ein halbes Jahr – setzte sie aber nicht zur Bewährung aus. Daneben kassierte Haverbeck im Herbst weitere sechs Monate auf Bewährung vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten sowie 14 Monate vor dem Landgericht Detmold; in beiden Verfahren sind noch Rechtsmittel anhängig.
Über die Haftfähigkeit der 89-Jährigen muss die Staatsanwaltschaft Verden entscheiden. Laut NDR äußerte sich Haverbeck gegenüber dem Fernsehmagazin Panorama: Unterstützer hätten ihr nahegelegt, ins Ausland zu gehen, aber: „Fahnenflucht“ komme für sie „nicht infrage“. Alexander Diehl
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