ausgelobt: 25.000 Tacken für einen Farbbeutelwerfer
Der Bremer Staatsanwaltschaft will wissen, wer das Haus des Chefs vom Verfassungsschutz angegriffen hat.
Man muss sich die Bremer Staatsanwaltschaft als glückliche Behörde vorstellen. Zumindest, wenn es um die Auslobung von Belohnungen geht, die zur Ergreifung von Straftätern oder zur Beschaffung von Hinweisen ausgesetzt werden.
Andere Bundesländer haben umfangreiche Verordnungen, in denen geregelt wird, wer Belohnungen in welcher Höhe aussetzen darf. In Sachsen etwa darf der Präsident des Landeskriminalamtes Belohnungen bis zu 12.500 Euro aussetzen. Alles, was darüber liegt, muss das Justizministerium abnicken.
In Bremen ist das anders. Dort darf die Staatsanwaltschaft von Einzelfall zu Einzelfall entscheiden und im Einzelfall des Farbanschlages auf das Wohnhaus des Leiters des Verfassungsschutzes hat sie gerade eine Belohnung von 25.000 Euro ausgesetzt.
Dass die Höhe symbolischen Charakter hat, ist offenkundig. „Wir wollen ein deutliches Signal setzen“, sagt die Sprecherin der Bremer Staatsanwaltschaft. Es gehe um einen Anschlag auf die private Umgebung des Verfassungsschutzchefs aus der mutmaßlich linksextremen Szene. Man wolle „sämtliche Mittel“ ausschöpfen.
Sehr unterschiedliche Behandlung
25.000 Euro sind ein hoher Betrag für eine Belohnung. Fragt man bei der Staatsanwaltschaft nach, woher das Geld dafür komme, braucht es ein paar Amtsschleifen, bis die Staatsanwaltschaft weiß und mitteilen kann, dass das Geld aus ihrem eigenen Haushalt kommt. Über Unter- und Obergrenzen kann oder will sie allerdings nichts sagen.
Was sich sagen lässt, ist, dass Fälle dieser Art sehr unterschiedlich behandelt werden. In Berlin etwa, wo auf das Wohnhaus des Kultursenators Joe Chialo (CDU) ein Farbanschlag verübt wurde, ermittelte zwar der Staatsschutz, von einer ausgesetzten Belohnung ist hingegen nichts bekannt. Tatsächlich muss man aber gar nicht über die Landesgrenzen sehen, um auf einen sehr unterschiedlichen Umgang mit Farbanschlägen aus politischen Gründen zu stoßen.
Anfang Januar hatte es im Bremer Stadtteil Huchting einen offenbar rassistisch motivierten Anschlag auf ein Restaurant gegeben, bei dem Fenster eingeschlagen und rechte Symbole hinterlassen wurden. Fast zeitgleich gab es im Stadtteil Walle mehrere Farbanschläge auf Mitglieder der Linken und engagierte Bürger*innen; die Täter*innen hatten mit Lackfarbe gefüllte Weihnachtskugeln auf vier Wohnhäuser geworfen, an denen anti-rechte Plakate hingen.
Und ein weiteres Mitglied der Linken im Stadtteil hatte schon am Tag vor Weihnachten eine große Menge brauner Flüssigkeit vor die Haustür gekippt bekommen, nachdem zuvor rechte Stadtteilpolitiker auf Social Media rassistische Videos gegen ihn gepostet hatten.
Die Partei Die Linke machte alle sechs Anschläge Mitte Januar öffentlich. Mehrere Nachbar*innen sollen sich im Anschluss ebenfalls antifaschistische Plakate in die Fenster gehängt haben, erzählt ein Betroffener. Eine Solidaritätsbekundung gab es auch von den Grünen.
Die Reaktionen aller anderen politischen Akteure blieben damals jedoch überschaubar: Weder die SPD noch die CDU oder die FDP äußerten öffentlich ihre Betroffenheit. Es gab keine gemeinsame Verurteilung der Angriffe in der Bürgerschaft. Die Innensenatorin verlor kein öffentliches Wort zu den Anschlägen. Und die Staatsanwaltschaft?
Die weiß zunächst nicht genau, ob sie nun bei den Anschlägen gegen die Linken im Januar eine Belohnung ausgelobt hat – „Das ist ja schon ein bisschen her“. Dann überwindet man sich doch noch zu einer Info: Eine Belohnung, die gibt es nur für Infos zum Anschlag auf den Verfassungsschutzchef. „Das ist schließlich ein Angriff auf eine rechtsstaatliche Institution“, sagt die Sprecherin. „Politisch gefärbt ist da nichts bei uns.“
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