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aufregerIn Indien gilt Sex mit minderjährigen Ehefrauen jetzt als Vergewaltigung

Rechtsanwalt Vikram Srivastava hat sich immer wieder beschwert. Zum Beispiel über ungerechtfertigt milde Strafen, als etwa ein 17-Jähriger für einen Vergewaltigungsversuch mit einem Monat Wasserverpflegungsdienst im Gericht verurteilt wurde. Oder über Morde wegen der Mitgift. Sie werden täglich etwa 20 Frauen in Indien zum Verhängnis. Am Mittwoch hat nun der oberste Gerichtshof in Delhi entschieden, dass Sex mit Minderjährigen in der Ehe als Vergewaltigung gilt. Bisher waren verheiratete Paare vom Straftatbestand der Vergewaltigung ausgenommen.

Frauen waren allein vom Wohlwollen der Familie ihres Mannes abhängig, wenn sie minderjährig an ältere Männer versprochen wurden. „Das Problem der Kinderehen gibt es seit Jahren“, sagt Srivastava. Die Praxis ist vor allem in den Bundesstaaten Bihar und Uttar Pradesh, der Heimat Srivastavas, verbreitet. Obwohl Kinderehen verboten sind, sind nach Behördenangaben bei gut 40 Prozent der Eheschließungen die Partnerinnen minderjährig.

Kolumnisten wie Raghav Pandey fordern nun eine neue Regelung, die auch für Volljährige Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe stellt. Doch das Innenministerium unter Führung der hindunationalistischen BJP-Partei möchte verhindern, dass die Ausnahme 2 des Paragrafen 375, der bisher verheiratete Paare von der Strafverfolgung ausschloss, aufgehoben wird. Die würde die Institution der Ehe gefährden.

Die Richter hatten jetzt ihr Urteil damit begründet, dass die Ausnahme verfassungswidrig sei. Der Schutz von Kindern vor sexueller Unversehrtheit wurde 2012 beschlossen, ein Jahr später wurde das Alter der Einwilligung für sexuelle Beziehungen auf die Volljährigkeit erhöht.

„Das war ein direkter Rechtskonflikt und Anlass unserer Petition“, sagt Srivastava. Er arbeitet seit 17 Jahren zu Kinderrechten und hatte 2009 die Organisation Independent Thought gründetet, die als Hauptkläger auftrat.

„Das Urteil ist redundant“, findet Praveen, der im Sammeltaxi in Bombay im Stau steht. „Kinderehen sind nicht legal, und Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen ist es auch nicht“, ergänzt er. Deshalb sieht er einen doppelten Strafcharakter. Indien wird sich nicht von heute auf morgen ändern, wissen Srivastava und Praveen. Doch eine Debatte um Vergewaltigung in der Ehe wurde losgetreten, die das Land noch länger beschäftigen wird.

Natalie Mayroth, Bombay

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