am donnerstag entscheidet der bundestag:
Das Gesetz kommt – aber in welcher Fassung? Die Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes scheint beschlossene Sache – auch gegen den Willen von CDU und CSU. Die rot-grüne Koalition und die FDP einigten sich Ende vergangener Woche überraschend auf einen Kompromiss.
Unmittelbar vor der geplanten Verabschiedung im Bundestag legte die Koalition am Freitag einen Änderungsantrag vor, der von den Liberalen akzeptiert wurde. Der jetzt gefundene Kompromiss konkretisiert die Auflagen für die Herausgabe der Akten über so genannte Personen der Zeitgeschichte. Danach ist bei der Prüfung von Anträgen insbesondere zu berücksichtigen, ob die Informationserhebung durch die Stasi „offensichtlich auf einer schweren Menschenrechtsverletzung beruht“. Damit ist etwa Folter, Erpressung oder in Einzelfällen auch die Verletzung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses gemeint. Entscheidend an der Regelung ist, dass die letzte Entscheidung über eine Offenlegung der Akten bei der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen verbleibt. Die Union hatte gefordert, dass solche Unterlagen nur dann veröffentlicht werden dürften, wenn die Politiker oder Prominenten einwilligten. Das Bundestagsplenum billigte den Änderungsantrag am Freitag mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP in zweiter Lesung. Die Union votierte dagegen, die PDS enthielt sich. Die dritte Lesung und die Endabstimmung soll nun am Donnerstag stattfinden.
Nach der Einigung mit der FDP hat das Gesetz auch gute Chancen, den Bundesrat bei seiner letzten Sitzung am 12. Juli zu passieren. Die unionsregierten Länder haben zwar angekündigt, im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen zu wollen. Weil sich das schwarz-gelb regierte Sachsen-Anhalt gemäß der Regierungsvereinbarung aber enthalten müsste, dürfte die Union die dafür notwendige Stimmenanzahl verfehlen. WG
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