Zweckentfremdung des E-Auto-Fonds: Auch CDUler für Diesel-Nachrüstung
Neue Dieselmotor-Hardware könnte aus Fonds bezahlt werden. Verkehrsminister Andreas Scheuer ist weiter dagegen, Merkel schweigt.
Dafür sollten zunächst die nicht abgerufenen Mittel genutzt werden, die eigentlich zum Kauf von Elektro- und Hybridfahrzeugen gedacht sind, schlug der Abgeordnete vor. Auch SPD-Fraktionsvize Sören Bartol plädierte für eine regionale Lösung für von Fahrverboten betroffene Diesel. Die Kosten für eine Umrüstung werden auf 3.000 Euro geschätzt.
Das von Andreas Scheuer (CSU) geführte Verkehrsministerium lehnt Hardware-Nachrüstungen an Privatfahrzeugen dagegen weiterhin ab. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die für September eine Entscheidung über Hardware-Nachrüstungen angekündigt hatte, äußerte sich dazu am Mittwoch in ihrer Regierungserklärung nicht. Umweltschützer reagierten enttäuscht. Merkel habe die Gelegenheit verpasst, „sich klar zu den notwendigen Hardware-Nachrüstungen für schmutzige Diesel-Fahrzeuge zu positionieren“, sagte BUND-Verkehrsexperte Jens Hilgenberg.
Wegen der jahrelangen Überschreitung der EU-Grenzwerte für Stickoxide müssen immer mehr Städte nach Klagen von Umweltverbänden einzelne Strecken oder ganze Gebiete für ältere Diesel-Fahrzeuge sperren. Diese stoßen meist ein Vielfaches der erlaubten Werte aus.
Unterdessen muss sich Volkswagen im Abgasskandal auf eine neue Welle von Schadenersatzforderungen einstellen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kündigte am Mittwoch in Berlin eine vom ADAC unterstützte Musterfeststellungsklage an, mit der aktuelle und ehemalige Besitzer von Diesel-Fahrzeugen mit manipulierter Abgassteuerung entschädigt werden sollen. Ziel der Klage, der sich alle betroffenen Kunden von VW, Audi, Škoda und Seat kostenlos anschließen können, sei die Feststellung, dass der Konzern betroffenen Kunden Schadenersatz schuldet.
Die Klage soll unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Musterfeststellungsklage am 1. November eingesetzt werden. Denn die Ansprüche der Kunden würden sonst zum Jahresende verjähren. VW erklärte, das Unternehmen sehe keine Grundlage für die Forderung.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Historiker Traverso über den 7. Oktober
„Ich bin von Deutschland sehr enttäuscht“
Deutsche Konjunkturflaute
Schwarze Nullkommanull
Interner Zwist bei Springer
Musk spaltet die „Welt“
Schäden durch Böller
Versicherer rechnen mit 1.000 Pkw-Bränden zum Jahreswechsel
Ende der scheinheiligen Zeit
Hilfe, es weihnachtete zu sehr
Grünen-Abgeordneter über seinen Rückzug
„Jede Lockerheit ist verloren, und das ist ein Problem“