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Zwangstrennung von den ElternDie Kinderschutz-Frage

Die Zahl der Kinder in Heimen und Pflegefamilien ist so hoch wie nie. Das könnte auch an übereifrigen Jugendämtern liegen.

Kinder aus ärmeren Familien werden schneller ihren Eltern weggenommen Foto: Christian Hager/dpa

Hamburg taz | Wie wichtig Jugendhilfe ist, wird neuerdings auch mit Werbung gezeigt. Zwei blonde Mädchen in rosa und weißem Shirt gucken in die Kamera, die ältere hält schützend die Arme um die jüngere Schwester. „Ihr Elternhaus war von Gewalt und Drogenmissbrauch gekennzeichnet“, heißt es in der Anzeige eines großen Heimträgers. Nun hätten sie beide ein neues Zuhause gefunden und Chancen, „die ihnen die leiblichen Eltern wohl nicht bieten können“.

Dass Kinder nicht bei ihren Eltern leben, kommt Ende der 2010er-Jahre häufiger vor als früher. Eine Anfrage der Linken im Bundestag von April ergab, dass 2017 mehr als 81.000 Kinder in Pflegefamilien lebten, so viele wie noch nie, und ein Drittel mehr als 2008. Da ergäben sich Fragen, sagte der Linken-Abgeordnete Norbert Müller der Tagesschau. Vor allem, da ein Großteil dieser Kinder aus finanziell schwachen Verhältnissen komme und mehr als die Hälfte aus Alleinerziehenden-Haushalten. Und er fragte: „Sollte es gesellschaftlich akzeptiert sein, dass Kinder, weil sie arm sind, ein höheres Risiko haben, fremd untergebracht zu werden und nicht bei ihren Eltern leben zu können?“

Übrigens ist auch die Zahl der Heimunterbringungen gestiegen. Auch etwa um ein Drittel seit 2008. Zusammen waren es 2017 rund 180.000. Die Bundesregierung findet die Zahlen erfreulich. Wenn die Jugendämter heute „mit mehr Fällen umgehen, weil wir eine höhere Meldung haben von problematischen Fällen, dann ist das für uns erst mal eine positive Entwicklung“, sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums.

Die Frage ist umstritten. Nachdem beim CDU-Bundestagsabgeordneten Marcus Weinberg Hunderte von Beschwerden von Eltern eingingen, die klagten, sie würden zu Unrecht von ihren Kindern getrennt, hat der Bundestag in diesem Frühjahr dazu einen Forschungsauftrag an ein Institut vergeben. Betroffene, die ihren Jugendämtern mitteilten, dass sie sich dort melden würden, berichten von Druck, der auf sie ausgeübt worden sei.

Zahl der Sorgerechtsentzüge ist gestiegen

Die Zahlen der Kinder in Heimen und Pflegefamilien müssen vorsichtig interpretiert werden – zumindest ab 2015 haben sie sich auch durch die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erhöht. Doch dass der Staat häufiger in Familien ergreift, steht wohl fest. Ein gerade erschienenes Buch mit dem Titel „Staatliche Kindeswohlgefährdung?“ beleuchtet diese Entwicklung kritisch. Die Sozialpädagogik-Professoren Gregor Hensen und Reinhold Schone rechnen darin vor, dass die Zahl der Sorgerechtsentzüge von 2005 an auf mehr als das Doppelte gestiegen ist: von durchschnittlich 8.096 in den Jahren 2000 bis 2005 auf durchschnittlich 16.522 in den Jahren 2015 bis 2017. Hinzu kommt eine hohe Zahl von 8.000 bis 9.000 Fällen pro Jahr, in denen Eltern vom Gericht zur Inanspruchnahme einer Hilfe zur Erziehung verpflichtet wurden.

Damit waren die Eingriffe in die elterliche Sorge im Jahr 2017 auf einem „Allzeithoch“ seit Bestehen der Jugendhilfestatistik. Und das sei mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht damit zu erklären, dass Kinder in Familien heute gefährdeter sind als von 20 Jahren, so die Autoren. Vielmehr schauten die Jugendamtsmitarbeiter anders hin. Zudem erleichterte ein Gesetz von 2008 die Eingriffe der Gerichte bei Kindeswohlgefährdung, weil Eltern seitdem kein Versagen mehr nachgewiesen werden muss.

Hensen und Schone führen aus, dass das Wort „Kindeswohlgefährdung“ ein unbestimmter Rechtsbegriff mit „existenziellen Folgen für Eltern und Kinder“ sei. Eine positive Bestimmung sei nicht möglich, weil das, was gesellschaftlich normiert als „gut“ für Kinder gilt, immer auch „von kulturell, historisch-zeitlich oder ethnisch geprägten Menschenbildern abhängig ist“. So würden auch die zur Sicherung des Kindeswohls beauftragten Sozialarbeiter, Richter, Psychologen und Mediziner ihre eigenen weltanschaulichen, politischen, alltagstheoretischen und schichtspezifischen Vorstellungen zum Maßstab ihres Handelns machen.

„Sie hat etwas Besseres verdient“, soll eine Amtsvormündin gesagt haben, als sie eine Elfjährige von ihrer Mutter trennte. Ein Kind ohne Hauptschulabschluss, das sei „Kindeswohlgefährdung“, eine andere. Und in der Handreichung „Murat spielt Prinzessin“ für Kitas zur Erziehung zur geschlechtlichen Vielfalt heißt es, wenn Eltern mit Ablehnung oder Verleugnung auf geschlechtsvariables Verhalten eines Kindes reagierten und dazu keine Gesprächsbereitschaft zeigten, sollte die Situation „auch unter dem Blickwinkel einer möglichen Kindeswohlgefährdung betrachtet werden“.

Wenn mit dem Begriff des „Kindeswohls“ gemeint ist, dass Kinder sich positiv entwickeln sollen, dann sei dafür das Wichtigste die Bindung, schreibt der Hamburger Jugendhilfeexperte Wolfgang Hammer in einem Beitrag zum Buch. Bestehende Bindungen zu erhalten, bei Bindungsstörungen zu helfen oder neue Bindungen zu ermöglichen, sei oberste Leitlinie, um Kinder zu fördern und zu schützen. Hammer: „Jede Inobhutnahme, die nicht auf dieser Grundlage erfolgt, stellt eine Kindeswohlgefährdung dar.“

Nachgewiesene körperliche und sexuelle Misshandlungen seien selten, schreibt die Gießener Psychologin Andrea Christidis in „Staatliche Kindeswohlgefährdung?“. Die meisten der rund 45.800 Kinder, bei denen 2016 eine Kindeswohlgefährdung angenommen wurde, sollen Anzeichen für Vernachlässigung oder psychische Misshandlungen gehabt haben. „Das sind Hinweise, die sich kaum prüfen lassen“, so Christidis.

Die Psychologin bemängelt, dass die Gerichte immer öfter ohne Anhörung oder sonstige Ermittlungsarbeit entschieden, im blinden Vertrauen auf die Darstellung der Jugendämter, die keineswegs bestritten, Kinder auf bloße Verdächtigung hin aus der Familie zu nehmen. Sie sagten aber, „die Richter hätten die Inobhutnahme beschlossen, und nicht sie“.

„Motor des Kinderwegnahmesystems“

Der Hamburger Politologe Birger Antholz hat sich mit den Statistiken befasst und stellt fest, dass eigentlich viele Indikatoren für einen Rückgang der Inobhutnahmen sprechen müssten. So gab es weniger Geburten, einen Rückgang der Kinderkriminalität, einen Rückgang der Raufunfälle auf Schulhöfen, weniger Selbstmorde, weniger Schulabbrecher und weniger Arbeitslose. Im gleichen Maße wie die Inobhutnahmen sei nur die Zahl der Jugendamtsmitarbeiter gestiegen. „Das ist der Motor des Kinderwegnahmesystems“, schreibt Antholz. Ein Problem sei auch, dass im Jugendamt ältere Akademikerinnen über jüngere Frauen mit geringerer Bildung entscheiden und es keine Machtbalance gebe.

Das Buch habe das Ziel gehabt, die These einer staatlichen Kindeswohlgefährdung breit und kontrovers zu diskutieren, schreiben die Herausgeber Wilhelm Körner und Georg Hörmann. Doch die Arbeit habe sich als schwierig erwiesen. Es gebe „Abhängigkeiten, Machtstrukturen und Alltagsroutinen im behördlich-industriellen Jugendhilfekomplex“, Autoren, die mit der Jugendhilfe verbandelt waren, hätten das Projekt boykottiert. Das Thema gilt als Karrierekiller.

Jugendämter unter Druck

Auf der anderen Seite sehen sich die Jugendämter Vorwürfen ausgesetzt, sie würden zu wenig eingreifen. „Deutschland misshandelt seine Kinder“ ist der Titel eines 2014 erschienenen Buchs der Rechtsmediziner Michael Tsokos und Saskia Guddat, in dem sie „das Versagen des deutschen Kinder- und Jugendschutzsystems“ anprangern. Wenn Kinder sterben, die den Ämtern bekannt waren, nimmt das die Öffentlichkeit nicht mehr hin. Es gibt seit dem Todesfall von Kevin 2006 in Bremen stets einen medialen Aufschrei und die Suche nach den Schuldigen.

Doch normalerweise hätten Jugendämter es nicht mit skrupellosen Gewalttätern zu tun, sondern mit Eltern, denen das Wohl ihrer Kinder sehr am Herzen liegt, halten Kay Biesel, Felix Brandhorst, Regina Rätz und Hans-Ulrich Krause in ihrer dieses Jahr erschienenen Streitschrift „Deutschland schützt seine Kinder“ dagegen. Unter Einfluss der öffentlichen Meinung verschiebe sich die Kinderschutzarbeit in Richtung Kontrolle und Eingriff. „Es geht den Fachkräften nicht mehr allein darum, Kinder zu schützen. Den Fachkräften ist bewusst geworden, dass auch sie selbst sich in ihrer Arbeit schützen müssen“, schreiben die Autoren. Denn niemand wolle für den Tod eines Kindes verantwortlich gemacht werden.

Nicht automatisch die bessere Familie

Rechtsmediziner und Strafgerichte plädierten für eine zügige Unterbringung in Pflegefamilien als per se bessere Lebensorte für die Kinder. Doch auch, wenn viele Pflegefamilien Großartiges leisteten, seien sie nicht automatisch die besseren Eltern, so die Autoren. Denn ebenso wie in biologischen Familien gebe es Gewalt und Misshandlung auch in Heimen und Pflegefamilien.

Im Bericht der Tagesschau hieß es, das Familienministerium solle mit allen Mitteln dafür sorgen, dass Familien nicht erst soziale Brennpunkte werden, sondern „Keimzelle dieser Gesellschaft bleiben“. Aber wie soll das gehen?

Der Siegener Forscher Klaus Wolf sagte in der Westfalenpost, die Wegnahme von Kindern könne öfter verhindert werden, wenn es mehr ambulante Hilfe für Familien in Notsituationen gebe. In Hamburg gibt es so ein Projekt beim Abenteuerspielplatz Wegenkamp im Stadtteil Stellingen. Eltern mit Kindern, die Probleme haben, oder auch Jugendliche und Kinder ab sechs Jahren ohne Eltern können übergangsweise in zwei Gästewohnungen unterkommen und werden pädagogisch begleitet. Wenn sie wollen, auch ohne Wissen des Jugendamtes, sofern die Sorgeberechtigten ihr Einverständnis geben.

Gästewohnung ohne Fallzahl

„Hilfe im Stadtteil“ lautet das Motto, erzählt der Sozialarbeiter Manuel Essberger, der seit 20 Jahren bei dem Projekt arbeitet. Wenn zum Beispiel eine Alleinerziehende ins Krankenhaus muss, sorgen er und seine Kolleginnen dafür, dass das Kind bei einer Gastfamilie einer Mitschülerin unterkommt. Das Projekt bekommt eine feste Zuwendung und wird nicht nach Fallzahl bezahlt. Essberger sagt, wenn man per Fall bezahlt werde, steuere das die Arbeit. Etwa, dass man kurze, heftige Fälle ablehne und lieber leichte länger behalte. Das sei nicht gut.

Die Annonce des Heimträgers mit den zwei blonden Mädchen enthält übrigens noch einen kaum lesbaren Hinweis: „Name und Abbildung zum Schutz der realen Personen geändert“. Die Mädchen im weißen und rosa Shirt scheinen Models zu sein.

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7 Kommentare

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  • 0G
    05437 (Profil gelöscht)

    Ich arbeite in einem Hamburger Jugendamt und empfinde die Überschrift als überzogen. "Übereifrig" werden da wohl eher selten Kinder in Obhut genommen, im Gegenteil. Bei uns steigt massiv der Druck, lieber in kostengünstige und unverbindliche Hilfen im Stadtteil zu verweisen, statt teure Einzelfallhilfen anzubieten. Im Ergebnis kommen die meisten Familien nie in den Stadtteilangeboten an, die Situation verschlimmert sich und dann muss das Kind doch irgendwann rausgenommen werden. Die sozialräumlichen Angebote sparen der Stadt viel Geld, keine Frage. Aber dass wir gezwungen werden, sie statt Einzelfallhilfen anzubieten, wird über kurz oder lang zu toten Kindern führen.

    • @05437 (Profil gelöscht):

      Was ist mit sparmaßnahmen bei denen das Ja den Kindern nicht glaubt und wegschaut?



      Ich erinnere mich an eine Geschichte mit Gericht und allem drum und dran die Mutter(Norden) liebte ihre beiden Töchter und bemühte sich sehr war aber auf finanzielle Leistungen angewiesen da die kleinste fast noch ein Baby war.



      Der Vater(Süden) gewalttätig bekannt bekam die Kinder mit Begründung vom Ja das er finanziell besser stünde zudem weitere Geschwister ins Spiel kamen und die Kinder nicht allein seien.



      Die Mädchen wurden über Jahre verprügelt dann wurde sich an ihnen vergangen aber das Ja schickte nur jemanden der vorbeischaute.



      Die älteste ging zurück da sie ab nem gewissen Alter entscheiden konnte bis sie von noch schlimmeren Dingen hörte wieder zurückkehrte und die Kleinere rausboxte.



      Die Kinder wurden als krank dargestellt und mussten um Glaubwürdigkeit kämpfen trotz blauer Flecken und Narben.



      Die ältere nahm sogar nen Knochenbruch in Kauf um die Kleine vorm Vater zu beschützen.

      Sorry aber findet bei der Frage Kinderschutz keine Kommunikation zwischen den Ämtern statt warum fallen solle Taten nicht auf?

      JA- Norddeutschland



      JA- Süddeutschland

      Hier mal ne Folge:



      Die Mutter und die jüngere Tochter haben bis heute ein gestörtes Verhältnis da sie nie eine richtige Bindung aufbauen konnten.



      Sowie die ältere nur auf ihren Finger oder in ihre Armbeuge (Narben) schauen braucht und sich an qualen erinnert.



      Beide Kinder habe bis heute Schwierigkeiten Kontakte zu knüpfen.



      Die jetzt jungen Frauen haben nie kennenlernen dürfen was eine Mutter und einen Vater ausmacht.

      Die Mutter beider leidet bis heute darunter die Kinder nie richtig aufwachsen gesehen zu haben.

  • Bei den ganzen Diskussionen fehlt ein entscheidender Aspekt den vor allem viele Jugendämter vergessen haben, und zwar es gibt kein Recht auf bestmögliche Förderung der Fähigkeiten eines Kindes!



    Das sollten wir alle nicht vergessen!! Die meisten die dies Ignorieren, die sich Anmuten alleine zu wissen was für Kinder gut ist haben keine eigenen Kinder. Dies ist auch in unserem Grundgesetz verankert. Das Bundesverfassungsgericht stellt klar dar:



    Dabei berechtigen nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramts, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).



    Noch deutlicher wird es bei den Kriterien der Inobhutnahme:



    Es gehört nicht zur Ausübung des Wächteramts des Staates, gegen den Willen der Eltern für eine bestmögliche Förderung der Fähigkeiten des Kindes zu sorgen. Das Grundgesetz hat den Eltern die primäre Entscheidungszuständigkeit bezüglich der Förderung ihrer Kinder zugewiesen. Dabei wird auch in Kauf genommen, dass Kinder durch Entscheidungen der Eltern wirkliche oder vermeintliche Nachteile erleiden (vgl. BVerfGE 60, 79 ; BVerfGK 13, 119 ).



    Zum Abschluss noch etwas zu dem Thema Pflegeeltern, Pflegekinder sind kein Adoption Ersatz! Pflegekinder haben Eltern und es sollte eure oberste bemühen sein das eure Pfleglinge dort schnellstmöglich wieder hin können. Es sind nicht eure Kinder vergesst das nie!



    Gruß

  • "Da ergäben sich Fragen, sagte der Linken-Abgeordnete Norbert Müller der Tagesschau. Vor allem, da ein Großteil dieser Kinder aus finanziell schwachen Verhältnissen komme und mehr als die Hälfte aus Alleinerziehenden-Haushalten. Und er fragte: „Sollte es gesellschaftlich akzeptiert sein, dass Kinder, weil sie arm sind, ein höheres Risiko haben, fremd untergebracht zu werden und nicht bei ihren Eltern leben zu können?“"

    Norbert Müller dürfte hier Korrelation mit Kausalität verwechseln. Es ist gesellschaftlich keineswegs akzeptiert und es wäre auch nicht zu akzeptieren, wenn Kinder ein höheres Risiko hätten, fremd untergebracht zu werden, weil sie arm sind. Dass Armut nicht Erziehungsunfähigkeit bedeutet, versteht sich von selbst. Aber die Ursache für den statistischen Zusammenhang dürfte hauptsächlich die umgekehrte sein: Wer nicht dazu fähig ist, ein Kind zu erziehen, wird meist auch nicht dazu fähig sein, den eigenen Lebensunterhalt und den des Kindes zu verdienen, und deswegen arm sein.

    • 0G
      05437 (Profil gelöscht)
      @Budzylein:

      Ich verrate Ihnen mal etwas aus der Berufspraxis: Die Kinder, die aus Mittel- oder Oberschichtfamilien dringend rausgenommen werden müssten, werden drin gelassen, weil die Eltern sich bessere Anwälte leisten können oder gute Kontakte zur Politik haben. Da wird das Kind dann halt in der Familie gelassen, weil der Bürgermeister oder Amtsleiter anruft. Was glauben Sie, wie viele sexuelle Missbräuche in den Hamburger Villenvierteln passieren, die im Amt bekannt sind, wo man aber nichts machen kann, weil von oben kommt, dass man da nicht rein geht?

      • @05437 (Profil gelöscht):

        Ihnen ist schon klar, dass auch Untergebene eine Remonstrationspflicht nach § 63 BBG und § 36 BeamtStG hat??? Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben. Bestätigt der unmittelbare Vorgesetzte die Anweisung und sind die Bedenken des Beamten nicht ausgeräumt, so muss sich der Beamte an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden. Der Beamte hat hier keinen Ermessensspielraum. Bestätigt auch der nächsthöhere Vorgesetzte (der Vorgesetzte des Vorgesetzten des remonstrierenden Beamten) die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen. Diese Gehorsamspflicht trifft den Beamten allerdings dann nicht, wenn er durch die Befolgung der Weisung eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen würde! Wenn Sie selbst also in Ihrer Berufspraxis solche Fälle kennen, haben Sie sie lt. Gesetz auch zur Anzeige zu bringen - ungeachtet Ihrer Stellung! Denn gg ev Repressalien können Sie sich schützen - die Kinder nicht!!! Ihre Aussage zeugt von der äußersten Verantwortungslosigkeit mit denen man heute echten u wirklichen Kindeswohlgefährdungen begegnet! Doch das JA beschränkt sich oft auf Fälle, in denen die Eltern gar nicht davon ausgehen, dass man ihnen etwas Unrechtmäßiges von Amts wegen antun könnte, weil sie sich oft gar keiner Rechts- o Pflichtverletzung schuldig gemacht haben. Diese überraschten, oft jungen, mit dem Justizsystem unerfahrenen Eltern entführt man dann die KInder, macht sie mundtot mit unglaublichen Drohungen u entfremdet ihnen ihre eigenen Kinder, indem man auf "Integration in die Unterbringungseinrichtung" fordert. Sie waren jedoch vorher in einer intakten Familie integriert! Verwahrlosung u Wohlgefährdung liegen in diesen Fällen, ungeachtet derer, die ihre tatsächlich mißhandeln, die aber so geschickt sind, dies vor dem blauäugigen JA zu verbergen, nicht auf seiten der Eltern, sondern eindeutig in den Köpfen der JA.Mitarbeiter!

    • @Budzylein:

      Mann, mann, mann.... ! Einfacher kann man es sich kaum machen beim analysieren sozialer Zusammenhänge. Und die Obdachlosen leben auf der Straße weil sie zu faul sind, eine Wohnung zu putzen, oder wie?