Zurück zum alten Bußgeldkatalog: Gut für Raser, schlecht für Radler

Der Senat hat den neuen StVO-Bußgeldkatalog gekippt. Damit fallen auch neue Sanktionen gegen parkende Autos auf Radwegen weg.

Aus dem Weg? Wieso, kost' doch nix! Foto: dpa

Am Freitagnachmittag wurde es bekannt: Die Senatsverkehrsverwaltung hat sich der Mehrheit der Bundesländer angeschlossen und ist zum alten Bußgeldkatalog zur Straßenverkehrsordnung (StVO) zurückgekehrt, der bis Ende April galt. Der Grund sind die Formfehler im Zusammenhang mit der Sanktion von Geschwindigkeitsüberschreitungen, über die seit Wochen gestritten wird. Tatsächlich werden so aber noch mehr Fortschritte auf Eis gelegt – etwa die Bußgelder, die beim Halten und Parken auf Radspuren fällig werden.

Das Hin und Her um die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) entworfene Novelle der StVO und den dazugehörigen Bußgeldkatalog dauert nun schon etliche Wochen an. Der ADAC und andere Autofans hatten Alarm geschlagen, weil eine Überschreitung des jeweiligen Tempolimits um 21 km/h innerorts sowie um 26 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften nicht nur zu höheren Bußgeldern, sondern auch zu einmonatigem Fahrverbot führen sollte.

Dann fanden sie auch noch einen kleinen Formfehler in der Formulierung der StVO, woraufhin Scheuer die Bundesländer aufforderte, den neuen Bußgeldkatalog nicht mehr anzuwenden. Bis auf Bremen waren dem am Montag tatsächlich alle Länder nachgekommen – weil sie offenbar eine Prozesswelle fürchten.

Die grün geführte Berliner Verkehrsverwaltung ließ denn auch mitteilen, dass sie eine inhaltliche Änderung „ausdrücklich nicht“ unterstütze: „Dazu gibt es keine Veranlassung“, hieß es. Die Verschärfung des Bußgeldkatalogs sei im Bundesrat mit Ländermehrheit beschlossen worden, um Geschwindigkeitsüberschreitungen wirksamer sanktionieren zu können. „Die Regelung ist keinesfalls unverhältnismäßig. Niemand ist gezwungen zu rasen.“

Verschärfungen fallen weg

Unerwähnt ließ die Verkehrsverwaltung dabei, dass mit der Rückkehr zum alten Bußgeldkatalog nun auch andere Verschärfungen bis auf Weiteres keine Anwendung mehr finden. Bedeutsam sind dabei in erster Linie die neuen Regelungen zum Parken und Halten auf Geh- und Radwegen sowie zum Halten auf Fahrbahn-Schutzstreifen für RadfahrerInnen.

Das Parken von Pkws auf Geh- und Radwegen (sowohl baulichen Wege als auch mit durchgezogener Linie abgetrennten Streifen auf der Fahrbahn) kostet mittlerweile eigentlich – je nach Dauer und Gefährdung – 55 bis 80 Euro. Jetzt aber gelten wieder die alten Sätze von 20 bis 35 Euro. Noch krasser ist es beim Halten von Pkws auf den mit gestrichelter Linie abgetrennten „Schutzstreifen“: Hier werden im Zuge der Novelle ebenfalls 55 bis 80 Euro fällig – der alte Bußgeldkatalog hingegen, der nun wieder Anwendung findet, kennt diese Ordnungswidrigkeit gar nicht.

Rücksichtslose AutofahrerInnen dürfen sich also freuen. Wie lange noch, ist die große Frage. Aus Scheuers Ministerium hieß es auf taz-Anfrage, man werde „schnellstens“ einen „neuen, ausgewogenen Vorschlag“ sowie ein „faires Angebot an die Länder“ machen, bei dem sowohl Verkehrssicherheit als auch Verhältnismäßigkeit gewährleistet seien. Damit bezieht sich das BMVI auf die umstrittenen Fahrverbote für RaserInnen.

Weil die Bundesländer eigentlich mehrheitlich daran festhalten wollen, ist offen, wie lange der Schwebezustand anhält – und wie lange der alte Bußgeldkatalog auch in Berlin zur Anwendung kommt.

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