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Zum Schulstart am 10. AugustBerlin führt Maskenpflicht ein

Senatorin Scheeres (SPD) führt zum Schulstart eine Maskenpflicht ein. Sie gilt allerdings weder im Unterricht noch auf dem Hof.

Wenn der Unterricht beginnt, kann er die Maske wieder ablegen Foto: dpa

Berlin taz | Nicht wenige Berliner Eltern haben geradezu Panik vor dem 10. August. An diesem Tag beginnt die Schule nach den Sommerferien wieder, und zwar fast komplett im Normalbetrieb. Die Abstandsregeln etwa gelten nicht, Musik- und auch Sportunterricht sollen regulär stattfinden. Viele Eltern haben deswegen Sorge, dass sich ihre Kinder und letztlich auch sie selbst sich mit dem Coronavirus anstecken. Um dem entgegenzutreten, macht Schulsenatorin Sandra Scheeres (SPD) das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nun zur Pflicht, wie ihr Sprecher Martin Klesmann am Donnerstag der taz bestätigte.

Allerdings bei weitem nicht immer und überall: Vorgesehen ist, dass Schülerinnen und Schüler auf Fluren und in Gemeinschaftsräumen einen solchen Schutz tragen sollen, nicht jedoch im Unterricht selbst, nicht in den Horten und auch nicht auf dem Schulhof. Die Pflicht werde an allen Schulen gelten, sage Klesmann; allerdings sehe die Infektionsschutzverordnung Ausnahmeregelungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung vor.

Diese Maskenpflicht ist Teil des Musterhygieneplans für die Schulen, den Senatorin Scheeres spätestens kommenden Mittwoch vorstellen will. Laut Klesmann wird über weitere Auflagen nachgedacht: „Sicherlich wird es zum Beispiel für das Singen in Schulen noch konkretere Bestimmungen geben.“

Noch im Mai, wenige Tage nach der vorsichtigen Öffnung der Schulen nach dem Corona-Shutdown, hatte die Schulverwaltung eine Maskenpflicht nicht für nötig gehalten. „Die Senatsverwaltung empfiehlt keinen Maskengebrauch für Schülerinnen und Schüler“, so Klesmann damals zur taz. Zugleich hatte er ergänzt: „Wir raten nicht von Maskengebrauch ab.“ In vielen Schulen hatten die LeiterInnen selbstständig das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung etwa in der Pause vorgeschrieben; auch manche Elternversammlung hatte darauf gedrängt.

Masken bieten nachweislich mehr Schutz

Regina Kittler, Linkspartei

Die Linksfraktion unterstützt den Vorstoß von Scheeres. „Masken bieten nachweislich mehr Schutz“, sagte die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion, Regina Kittler. Sie plädierte für eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Lehrer und die Schüler aller Jahrgänge – allerdings nicht im Unterricht selbst. „Dort über mehrere Stunden eine Maske zu tragen ist nicht zumutbar.“ Für Kinder, die noch keine Maske hätten, müsse sichergestellt werden, dass die Schulen welche vorrätig hätten, ergänzte Kittler.

Was ist mit Verweigerern?

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) reagierte verhaltener. Es handle sich eher um „Aktionismus als um ein durchdachtes Konzept“, sagte ihr Vorsitzender, Tom Erdmann, der taz. Zudem seien längst noch nicht alle Fragen geklärt. Offen sei etwa, was passieren solle, wenn sich SchülerInnen weigerten, eine Maske zu tragen: Würden sie deswegen ausgeschlossen? „Das wäre nicht sinnvoll“, betonte Erdmann. Laut Schulverwaltung werde es in diesem Fall auch kein Bußgeld geben. „Wohl aber wären die üblichen Erziehungsmaßnahmen möglich“, teilte Sprecher Klesmann mit.

Die GEW hatte sich zuletzt gegen eine normalisierte Öffnung der Schulen ausgesprochen und unter anderem geteilten Unterricht in kleineren Gruppen gefordert. Nun wünscht sich Erdmann zumindest ein Konzept der Schulen, wonach sich die SchülerInnen möglichst wenig begegnen.

Für Lehrer und Schüler in Brandenburg ist derzeit anders als in Berlin keine Maskenpflicht in Schulen wegen des Coronavirus geplant. „Unser Hygieneplan sieht erstmal die Maskenpflicht an Schulen nicht vor“, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in Potsdam. „Dies ist allerdings der Bildungsministerin vorbehalten.“ Nonnemacher verwies auf die Abwägung solcher Maßnahmen: „Wir müssen bei unseren Maßnahmen immer auf die aktuellen Impfzahlen schauen, aber auch, wie das Verhältnis der Angemessenheit von Eingriffen in die Grund- und Freiheitsrechte zum Infektionsgeschehen ist.“

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