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Zukunft des SEZKlage soll vor Abriss schützen

Zwei Verbände haben Klage gegen den geplanten Abriss des SEZ eingereicht. Schon deren Annahme könnte die Arbeiten stoppen.

Kann der Abriss des SEZ noch gestoppt werden? Foto: Jens Kalaene/dpa
Darius Ossami

Aus Berlin

Darius Ossami

Die Verbände NaturFreunde Berlin und Gemeingut in BürgerInnenhand haben am Donnerstag angekündigt, gegen den befürchteten Abriss des ehemaligen Sport- und Erholungszentrums (SEZ) an der Landsberger Allee in Friedrichshain zu klagen. Damit hoffen sie, den Denkmalstatus des SEZ durchsetzen zu können. „Wenn das Gericht dem folgt, dann stoppt es den Abriss mit der Begründung, dass das Gebäude ein schützenswertes Denkmal ist“, sagte Gemeingut-Sprecher Carl Waßmuth am Donnerstag zur taz.

Laut dem beauftragten Rechtsanwalt Benno Reinhardt sei eine solche Klage zum Denkmalschutz zulässig. „Nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) können Verbände Klagen erheben, um Denkmäler gegen behördliche Entscheidungen zu schützen, die dem Denkmalschutz widersprechen“, so Reinhardt am Donnerstag.

Der Berliner Senat hat bereits 2016 in einem Bebauungsplan festgelegt, den Komplex abzureißen und auf dem Gelände ein neues Stadtquartier mit über 500 Wohnungen und Gewerbe bauen zu lassen. Für die Umsetzung ist die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM) verantwortlich, die nun den kompletten Abriss des SEZ plant. Im September hatte das Berliner Landesdenkmalamt zudem den Denkmalschutz für das SEZ abgelehnt. In der Folge soll die WBM den Strom abgestellt haben, daraufhin soll durch die abgestellten Pumpen der Keller voll Wasser gelaufen sein.

Ende November hatte die WBM überraschend schweres Gerät vor dem Areal aufgefahren und damit begonnen, einen Abriss des 30.000 Quadratmeter großen Areals vorzubereiten, obwohl noch gar keine Abrissgenehmigung vorliegt. Während die WBM gegenüber dem Tagesspiegel beteuerte, es habe sich lediglich um „vorbereitende Arbeiten im Außenbereich“ gehandelt, befürchten Initiativen, die das SEZ erhalten möchten, den Beginn des Abrisses.

Bezirk fordert Abrissmoratorium

„Es ist bedauerlich, dass die WBM im Auftrag des Senats nun Maßnahmen ergreift, die anscheinend der Auftakt zum Abriss sind“, erklärte Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) und forderte ein „Abrissmoratorium“. Neben dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, den Grünen und den Linken waren zuletzt auch aus den Reihen der SPD Stimmen laut geworden, die zumindest einen Teil des SEZ erhalten wollen.

In dem Moment, in dem das Gericht die Klage annimmt, ist das ein faktischer Baustopp

Carl Waßmuth

Anfang Dezember sprachen sich zudem mehr als 150 Wis­sen­schaft­le­r*in­nen von 60 Universitäten und Institutionen für den Erhalt aus. Das SEZ habe eine „hohe baukulturelle, stadtgeschichtliche und architektonische Relevanz“, heißt es in dem Brief, den sie Ende November an Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und Bausenator Christian Gaebler (SPD) schickten.

Laut Rechtsanwalt Reinhardt hat eine Prüfung der Voraussetzungen ergeben, dass eine Klage gegen den Abriss des SEZ zulässig ist – unabhängig davon, ob der Abriss durch die Baubehörde genehmigt oder einfach geduldet wird. Und obwohl das Landesdenkmalamt den Denkmalschutz für das SEZ abgelehnt hat, gebe es darüber keine rechtsverbindliche behördliche Entscheidung. „Eine solche rechtsverbindliche Entscheidung kann allein in einem gerichtlich überprüfbaren Verfahren gefunden werden“, so Reinhardt.

„Dadurch, dass wir klagen können, sind wir wieder im Spiel“, freut sich Carl Waßmuth. „In dem Moment, in dem das Gericht die Klage annimmt, ist das ein faktischer Baustopp.“ Der Senat habe offensichtlich vorgehabt, mit dem beginnenden Abriss Fakten schaffen zu können, doch „dieses Bauwerk, das SEZ, ist das erste, das wir vor dem Abriss retten werden!“

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1 Kommentar

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  • Das ganze Verfahren verdeutlicht, dass wir dringend Änderungen im Baurecht brauchen um Wohungen zu bauen. Eine Klageeinreichung auf Denkmalschutz darf kein Hindernis für ein Abrissverfahren und einen Abriss sein.

    Die Initiative hatte hinreichend Zeit. Wenn eine Klage "in letzter Sekunde" alles zum Erliegen bringt, drohen Verzögerungstaktiken.

    Im Übrigen sollte der Senat prüfen, ob er den Bezirk übergehen und die Abrissgenehmigung selbst erteilen kann.