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Zoll-Deal von WTO und IT-BrancheZollfrei zocken

Die Welthandelsorganisation (WTO) schafft die Zölle für mehr als 200 IT-Produkte ab. Und stellt so die Weichen für einen erweiterten Freihandel der Branche.

Navis, Computerships, Druckerpatronen, Spielekonsolen – alles zollfrei. Foto: imago/Thomas Eisenhuth

Genf dpa | 80 Mitglieder der Welthandelsorganisation schaffen die Zölle auf mehr als 200 Technologieprodukte von Computerchips über Druckerpatronen bis hin zu Spielkonsolen ab. Das am Freitag in Washington geschlossene Abkommen ist das erste der WTO seit 18 Jahren, mit dem Zollschranken abgebaut werden. Es ist eine Erweiterung der Vereinbarung über Informationstechnologie von 1997, dem 80 der 161 WTO-Mitglieder beigetreten waren.

Das Abkommen umfasst Produkte, die jährlich eine Billion Dollar globale Einkünfte generieren, 100 Milliarden Dollar (91 Milliarden Euro) jährlich alleine für amerikanische Unternehmen. Der US-Handelsbeauftragte Michael Froman bezeichnete das Abkommen als „großartige Nachricht für amerikanische Betriebe und Unternehmen, die hochmoderne Technologie- und Informationsprodukte herstellen und exportieren“. Das sichere 60 000 Arbeitsplätze in den USA.

Der Präsident des Industrierats der Informationstechnologie, Dean Garfield sagte, das Abkommen werde Märkte öffnen, Arbeitsplätze schaffen, Wirtschaftswachstum in aller Welt fördern und die Kosten für Verbraucher senken.

Über die Erweiterung des Abkommens wurde seit 2012 verhandelt. Der Durchbruch wurde beim US-Besuch des chinesischen Präsidenten Xi Jinping im vergangenen November erreicht. Die technischen Details zum genauen Zeitplan für die Abschaffung der Zölle sollen bis zum WTO-Treffen im Dezember in Kenia ausgearbeitet werden.

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1 Kommentar

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  • Das Abkommen betrifft minimale Zölle.

    Waren in Höhe von 1000 Milliarden Dollar stehen Zölle in Höhe von 100 Millionen = 0,1 Milliarden Dollar gegenüber. Damit ergeben sich Kostenreduktionen von 0,01 %. Die Abschaffung der Zölle mag damit einige spezielle Produkte tatsächlich betreffen und auch den Verwaltungsaufwand vereinfachen. Auswirkungen auf die Endverkaufspreise der Geräte sind bei diesen minimalen Grössenordnungen jedoch nicht spürbar.