Zentrales Register für Samenspender: Auskunftsrecht für Kinder
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) plant ein Samenspender-Register, um Kindern das Recht auf die Kenntnis ihrer Herkunft zu sichern.
Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist vom Grundgesetz geschützt. Das hat das Bundesverfassungsgericht schon 1989 entschieden. Dennoch haben sogenannte Spenderkinder häufig Probleme, von den Reproduktionskliniken den Namen ihres Erzeugers zu erfahren. Die Kliniken beriefen sich darauf, sie hätten den Spendern einst Vertraulichkeit zugesagt.
Wie der Bundesgerichtshof 2015 entschied, hat jedoch das Recht des Spenderkinds Vorrang. Oft hilft das Urteil dennoch nicht weiter, denn viele Kliniken behaupten zudem, sie hätten die Unterlagen längst vernichtet oder könnten sie nicht mehr finden.
Damit soll künftig Schluss sein. Gröhes Gesetzentwurf sieht vor, dass der Staat ein Samenspenderregister einrichtet. Dort sollen zu jeder Geburt, die mithilfe einer Samenbank zustande kommt, der Name und die Adresse des Spenders registriert werden. Die Daten sollen gespeichert bleiben, bis das Kind sie abgerufen hat. Das „Kind“ kann auch noch im hohen Alter Auskunft verlangen: die maximale Speicherfrist beträgt 110 Jahre ab der Geburt.
Samenspender und Mütter sollen künftig vorab über die Speicherung informiert werden. Der Spender erhält zudem eine Mitteilung, wenn das Kind die Daten abgerufen hat, sodass er beim Versuch einer Kontaktaufnahme nicht unvorbereitet ist. Zu einem Kontakt verpflichtet ist er freilich nicht.
Das Register soll in Köln eingerichtet werden, beim Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI). Die seit 1969 bestehende Behörde hat rund 150 Mitarbeiter und betreut zum Beispiel Datenbanken über Arzneimittel und Medizinprodukte. Damit die Bereitschaft zur Samenspende künftig nicht leidet, will Gröhe den Samenspendern gesetzlich garantieren, dass die Spenderkinder keinen Unterhaltsanspruch und auch kein Erbrecht erhalten.
Rechtlich war dies bisher nicht völlig ausgeschlossen, weshalb die Zusicherung der Vertraulichkeit in der Praxis so wichtig war. Die Organisation der Spenderkinder betont allerdings, dass es ihren Mitgliedern nicht um finanzielle Interessen gehe, sondern nur um einen wichtigen Aspekt ihrer Identität.
Gröhes Entwurf dürfte noch in dieser Wahlperiode vom Bundestag beschlossen werden. Koalitionskonflikte wird es wohl nicht geben, denn schon im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir werden das Recht des Kinds auf Kenntnis seiner Herkunft bei Samenspenden gesetzlich regeln.“
Allerdings kann auch künftig jemand nur dann nach seinem Samenspender anfragen, wenn er oder sie überhaupt etwas von der Samenspende weiß. Die Eltern sind aber auch nach Gröhes Gesetzentwurf nicht verpflichtet, dies ihrem Kind mitzuteilen.
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