Wolfspolitik in Niedersachsen: Heimliche Abschüsse
Die niedersächsische Landesregierung hält Abschussgenehmigungen für Wölfe unter Verschluss. Die Grünen sehen darin einen Verfassungsbruch.
Ja, finden hingegen die oppositionellen Grünen, die vergeblich um entsprechende Auskünfte ersucht hatten. Am Mittwoch verhandelte der Niedersächsische Staatsgerichtshof, das Verfassungsgericht des Bundeslandes, über eine Klage mehrerer Grünen-Politiker. Die Auskunftsverweigerung sei ein Verfassungsbruch. Ein Urteil gab es noch nicht.
Um die Namen der vom Land beauftragten Jäger gehe es gar nicht, sagte Fraktionsvize Christian Meyer der taz. „Wir wollen nur wissen, ob Abschussgenehmigungen in Kraft sind, um diese eventuell juristisch überprüfen zu können.“ Die Landesregierung müsse offenlegen, „wenn Wölfe zum Abschuss freigegeben werden, und auch mit welcher Begründung“. Wolfsabschüsse seien nicht pauschal erlaubt, sondern nur mit zutreffender Begründung, etwa im Zusammenhang mit Nutztierrissen.
Meyer zufolge haben die Regierungsparteien SPD und CDU mit den „heimlichen Abschüssen“ bislang eine juristische Überprüfung der Abschussgenehmigungen verhindert: „Ist der Wolf erst tot, erlischt die Genehmigung und kann nicht mehr gerichtlich überprüft werden.“ Die Grünen halten die Abschusspraxis des SPD-Umweltministers für rechtswidrig. Bislang, so Meyer, seien in Niedersachsen zehn Mal Wölfe zum Abschuss freigeben worden. „Das Ergebnis: Kein einziger der gesuchten Leitwölfe wurde entnommen, jedoch gab es vier Fehlabschüsse.“ Statt der vermeintlichen Problemwölfe seien Jungtiere getötet worden.
In Niedersachsen leben seit 2006 wieder Wölfe in freier Wildbahn. Ihre aktuelle Zahl wird auf 200 bis 350 geschätzt. Im Jahr 2020 hat es in Niedersachsen 226 nachgewiesene Wolfsübergriffe auf Nutztiere gegeben. Lediglich 12 Prozent der durch Wölfe gerissenen Nutztiere seien mit einem wolfabweisenden Zaun geschützt worden.
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