Wohnungsnot und Mieterrecht: Bund bremst stärker
Überhöhte Mieten müssen auch rückwirkend ausgeglichen werden. Der Bundestag hat die Mietpreisbremse verschärft und verlängert.
MieterInnen, die in eine überteuerte Wohnung neu einziehen, können künftig die zu viel gezahlte Miete für einen Zeitraum von bis zu zweieinhalb Jahren rückwirkend zurückverlangen. Der Bundestag stimmte am Freitag einem entsprechenden Gesetz zu. Dieses sieht auch die Verlängerung der bisher schon geltenden Mietpreisbremse auf weitere fünf Jahre vor.
Die Mietpreisbremse ermöglicht den Bundesländern, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zu bestimmen, in denen die Miete dann bei einer Neuvermietung nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. War die Vormiete schon sehr hoch, gilt die Mietpreisbremse allerdings nicht. Neubauten sind ausgenommen.
Das Gesetz wurde 2015 eingeführt, war auf fünf Jahre befristet, wurde schon einmal verschärft und wäre ausgelaufen, hätte der Bundestag die Regelung nicht am Freitag mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen bis zum Jahre 2025 verlängert.
Bisher erhalten neue MieterInnen, die mehr zahlen als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, die überzahlte Summe erst ab dem Zeitpunkt zurück, ab dem sie dem Vermieter eine sogenannte Rüge erteilt haben. Durch die neue Regelung können sich MieterInnen Zeit lassen mit der Rüge. Auch noch 30 Monate nach Vertragsbeginn können sie Rückzahlungsansprüche geltend machen. RednerInnen von SPD und Union begrüßten dies als Stärkung der Mieterrechte.
Die Bremse wirkt
SPD-Fraktionsvize Eva Högl wies daraufhin, dass sich der Anstieg der Mieten bei Neuvermietungen in den Gebieten, in denen die Mietpreisbremse gelte, „verlangsamt“ habe. Dies habe ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung ergeben.
Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, begrüßte die Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse. Diese Nachbesserungen „reichen aber noch nicht aus“, sagte er. Die Mietpreisbremse müsse bundesweit gelten, also nicht nur in besonders angespannten Gebieten. Auch müsse die Ausnahme gestrichen werden, dass überhöhte Mieten dann rechtens sind, wenn bereits die Vormiete weit über der ortsüblichen Vergleichsmiete lag.
In der Bundestagsdebatte kam auch der Mietendeckel in Berlin zur Sprache, der für den größten Teil der Wohnungen im Bestand jede Mieterhöhung für fünf Jahre verbietet. Der AfD-Abgeordnete Stefan Brandner erklärte, mit dem Mietendeckel in Berlin kehre man zu den „rotsozialistischen Linken und den Nationalsozialisten“ zurück. Auch im Nationalsozialismus und in der DDR seien die Mieten eingefroren und staatlich begrenzt worden.
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