Wohnungslosigkeit: Senat legt neue Leitlinien vor

Die Sozialverwaltung will eine berlinweite Steuerung der Unterbringung von Wohnungslosen. Obdachlose sollen erstmals auch gezählt werden.

Die Qualität der Unterbringung soll gesichert sein: In einer Notunterkunft in der Storkower Straße Foto: dpa

Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) hat am Dienstag die neuen Leitlinien der Wohnungslosenpolitik vorgelegt. Sie sollen als Handlungsanleitung dienen, um Wohnungslosigkeit möglichst zu vermeiden, die Situation von Wohnungs- und Obdachlosen zu verbessern und das Hilfesystem auszubauen. “Wer wohnungslos ist, soll bedarfsgerecht und qualitätsgesichert untergebracht werden“, teilte die Sozialverwaltung am Dienstag mit. Bevor der Senat die neuen Leitlinien beschließen kann, muss der Rat der Bürgermeister dazu Stellung nehmen.

Zu den geplanten Maßnahmen gehört unter anderem die gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung, bislang regelt das jeder Bezirk für sich. Es soll erstmals eine Berliner Wohnungslosenstatistik geben inklusive einer Zählung der auf der Straße lebenden Menschen, die für den Januar geplant ist. Die Sozialverwaltung will zudem das Modellprojekt einer „Krankenwohnung“ verstetigen und mehr Notunterkünfte für Frauen und Familien schaffen.

Die bisherigen Leitlinien zur Wohnungslosenpolitik gelten seit 1999 unverändert. Seitdem hat sich die Zahl der Wohnungslosen, die Klientel auf der Straße und damit die Bedürfnislage sehr verändert. Um die Leitlinien anzupassen, hatte die Sozialverwaltung alle Akteure der Wohnungslosenhilfe zu Strategiekonferenzen geladen. Es wurden neun Arbeitsgruppen gebildet, die zu verschiedenen Themen – darunter EU-BürgerInnen, Frauen und Familien, Straßenkinder, medizinische Versorgung und Wohnraumversorgung –, Handlungsempfehlungen abgaben.

Schon im letzten Doppelhaushalt wurde deutlich mehr Geld für die Wohnungslosenpolitik ausgegeben. Kommen die Leitlinien wie vorgelegt, dürften im nächsten Doppelhaushalt 2020/21 die Kosten weiter steigen.

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