Wohnraum: Vermieter sollen Makler zahlen

Rot-Grün will, dass VermieterInnen ihre Maklergebühren künftig selbst zahlen sollen – eine kommunale Wohnungsvermittlung lehnt die Koalition hingegen ab

Manuelle Wohnungssuche: Ohne Makler ist es mühselig, aber günstiger. Bild: dpa

Noch im Oktober haben sich SPD und Grüne in der Bürgerschaft dafür eingesetzt, Maklerkosten bei der Vermietung von Wohnungen zwischen MieterInnen und VermieterInnen aufzuteilen. Jetzt gehen sie einen Schritt weiter und folgen damit einem Änderungsantrag der Linkspartei: Der Senat soll sich im Bundesrat dafür starkmachen, dass Maklergebühren in Zukunft vollständig vom Vermieter übernommen werden müssen. Damit ist Bremen das dritte Bundesland nach Hamburg und Nordrhein-Westfalen, das eine entsprechende Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermG) fordert.

Zu Wohnungsmangel und hohen Mieten kommt gerade für wohnungssuchende Familien belastend hinzu, dass rund 70 Prozent aller größeren Wohnungen in Bremen nur noch über Makler zu bekommen sind. Das bedeutet, dass zur Mietkaution, deren Höhe bis zum dreifachen der monatlichen Kaltmiete angesetzt werden darf, eine Maklerprovision hinzukommt. Dabei sind es in der Regel nicht die WohnungsinteressentInnen, die einen Makler beauftragen, sondern die VermieterInnen. Kein Wunder, denn er nimmt ihnen die Wohnungsbesichtigungen und die Entscheidung darüber ab, an wen vermietet werden soll – und das völlig kostenlos, denn der Makler kassiert seine Leistungen vom zukünftigen Mieter.

Der zahlt freilich oft nur dafür, dass er eine Wohnung besichtigen darf. Fragen zu Wohnungsdetails oder zu Nebenkosten können viele Makler nicht beantworten. Bei Interesse kann sich der Wohnungssuchende in eine Liste eintragen – und für diese „Makler-Leistungen“ muss der künftige Mieter zwei Kaltmieten plus Mehrwertsteuer zahlen.

Die Linksfraktion freut sich über die rot-grüne Ablehnung dieser Praxis, „aber eine entsprechende Gesetzesänderung auf Bundesebene dauert natürlich seine Zeit“, sagt Landessprecher Christoph Spehr. Aus diesem Grunde fordert die Linke parallel zur Eingabe an den Bundesrat die Einrichtung einer kommunalen Wohnungsvermittlung nach dem Vorbild der Stadt Duisburg. Dort können EigentümerInnen ihre Wohnungen kostenlos zur Vermittlung anbieten, Wohnungssuchende zahlen für die Vermittlung einer Wohnung 26 Euro. „Und das“, so Spehr, „wäre auch auf Landesebene machbar.“

Rot-Grün lehnt diesen Antrag allerdings ab mit der Begründung, Bremen sei nicht Duisburg: Während dort Leerstand herrsche, gebe es für VermieterInnen in Bremen keinen Anlass, sich an eine Vermittlungsstelle zu wenden. „Dieser Argumentation können wir nicht folgen“, sagt Spehr. Schließlich gebe es ja auch EigentümerInnen, die hohe Maklergebühren ablehnten.

„Wir haben“, sagt Susanne Wendland, sozialpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, „auf den privaten Wohnungsmarkt keinen Einfluss – das ist keine staatliche Aufgabe.“ SPD-Fraktionssprecher André Städler hält eine Vermittlungsstelle für überflüssig, „denn es gibt Internetportale wie zum Beispiel Bremen.de, wo man Wohnungen ohne Makler anbieten kann“. Er ist überzeugt, dass die geplante Gesetzesänderung schnell umgesetzt werden kann, „da soll die Linke nicht so ängstlich sein – wir haben ja jetzt eine etwas andere Zusammensetzung des Bundesrates.“

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