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Wissenschaftler über Heimerziehung„Das erinnert an Tier-Dressur“

Starre Phasen-Konzepte in der Heimerziehung verletzen die Kinderrechte, sagt der Hamburger Sozialwissenschaftler Timm Kunstreich.

Das Schminken wird den Jugendlichen, die neu in ein Heim kommen, erst mal verwehrt Foto: dpa
Kaija Kutter
Interview von Kaija Kutter

taz: Sie laden am 30. Oktober in Hamburg zum Heimtribunal. Was gibt es zu besprechen?

Timm Kunstreich: Eine Menge. Denn entgegen der Annahme, dass mit den beiden Runden Tischen zur Heimerziehung in West und Ost alles wieder in Ordnung sei, ist das nicht so. Es ist heute perfider.

Das Tribunal heißt „Dressur zur Mündigkeit? Über die Verletzung von Kinderrechten in der Heimerziehung“. Wieso Dressur?

Es hält zunehmend in Heime und Tagesgruppen eine Methode Einzug, die eher an die Dressur von Tieren erinnert als an den Umgang mit Menschen. Und zwar insofern, als sehr stark und zum Teil fast ausschließlich mit Anreizen, Belohnung und Bestrafung erzogen wird. Das ist keine Erziehung zur Mündigkeit, sondern eine Dressur, um Wohlverhalten zu erzeugen, weil entweder aus Angst, ich werde sanktioniert, oder aus dem Kalkül, dann kriege ich eine Belohnung oder verbessert sich meine Situation, gehandelt wird.

Sie sprechen von Phasen- und Stufenvollzug. Was ist das?

Kommt ein Kind in eine Einrichtung, muss es meistens bestimmte Verhaltensregeln beachten, die für sich vielleicht nicht schlimm sind. Es ist üblich, dass Kinder oder Jugendliche in der ersten Zeit keinen Kontakt zu ihren Eltern aufnehmen dürfen. Sie dürfen bestimmte Kleidung nicht tragen. Mädchen dürfen sich nicht schminken. Es gilt vor allem, dass sie den Ort nicht verlassen dürfen. Das ist eine soziale Schließung. Sie werden nicht eingeschlossen, aber es wird unmöglich gemacht, dorthin zu gehen, wohin sie wollen. Und sehr viele sind außerhalb ihrer Heimatstadt untergebracht. Für die ist es noch schlimmer.

Sie sagen, das sei im Einzelnen nicht schlimm. Aber den Eltern nicht ­schreiben zu dürfen, ist hart.

Ja. Aber da kann man sagen, das kann ja mal nötig sein. Aber die Prozedur wirkt nur, wenn sie insgesamt gesehen wird. Die erste Stufe ist in der Regel die schwierigste. Die ist mit den meisten Sanktionen bedacht. Zum Beispiel mit nicht Ausgehen oder nicht nach Hause Fahren dürfen. Oder dass bestimmte Vorlieben nicht bedacht werden. Eine besondere Regulierung betrifft die Handy- oder Telefonerlaubnis. Sachen, die für Jugendliche im Alltag selbstverständlich sind, werden entzogen, um Wohlverhalten zu erzeugen.

Ist es nicht ganz normal, dass Eltern so etwas verbieten?

Ja. Aber hier sind es ja nicht Eltern. Der Unterschied zwischen Erziehern und Eltern ist nicht zuletzt der, dass Eltern immer Eltern bleiben. Und Erzieher haben ein Interesse, mit ihren Schichten möglichst bald zu Ende zu sein und Geld zu verdienen. Das ist eine andere soziale Situation. In Heimen gibt es meistens drei Stufen. Die zweite Stufe enthält Lockerungen. Zum Beispiel, dass man sich schminken oder länger ausgehen darf oder sogar einen Schlüssel für sein Zimmer bekommt. Die dritte Stufe erlaubt die Sachen, die Kinder normalerweise in Heimen dürfen, wobei es immer noch einen Unterschied zu Kindern in Familien gibt.

Im Interview: Tim Kunstreich

74, ist Sozialwissenschaftler und war von 1992 bis 2009 Professor für Soziale Arbeit an der Evangelischen Hochschule Hamburg.

Diese organisierte Einschränkung verletzt die Kinderrechte?

Ja. Wobei dies auch die Art und Weise tut, in der viele Kinder in Heime kommen. Das ist die Stufe null. Die Mehrheit kommt gegen ihren Willen ins Heim. Es sind Entscheider da – rechtlich gesehen die Eltern, de facto viele soziale Dienste und Einrichtungen – die Kinder, die auffällig sind, in Heime bringen. Dieser Prozess selber ist die erste Stufe.

Das ist zum Schutz der Kinder.

Das wird behauptet. Sicher trifft das auch häufig zu. Aber selbst wenn das zunächst eine Schutzmaßnahme ist und Kinder froh sind, dass sie raus sind, dann erleben sie in der Regel dennoch solche Stufenvollzüge, wo sie sich vorkommen, als ob sie bestraft würden. Die fragen sich: Wozu? Warum diese Einschränkungen. Das hatte ich zu Hause nicht. Dann beginnt ein ambivalenter Prozess, sich nach Hause zu wünschen, obwohl es da auch nicht das Goldene ist.

Wie läuft das Tribunal ab?

Es findet in der Evangelischen Hochschule Hamburg im Wichernsaal statt, und zwar von 14 bis 21 Uhr. Wir rechnen mit Zuschauern. Es gibt drei Abschnitte. Erst wird die Anklage und die Verteidigung verlesen. Dann werden ungefähr drei Stunden lang Zeugen und Sachverständige befragt, und zwar je 15 Minuten von einem Mitglied der Jury. Es ist ein sehr striktes Vorgehen. Es geht nicht um Einzelfälle, sondern um die Wirkung von Stufenvollzug.

Wer sind die Zeugen?

Es gibt fünf Zeugen mit eigener Heim­erfahrung und sechs Sachverständige, die sich bei der Änderung der Heimerziehung hervorgetan haben.

Wer hat die Jury gewählt?

Die beiden Veranstalter. Und zwar der Arbeitskreis kritische Sozialarbeit, dessen Sprecher bin ich, und das Aktionsbündnis gegen geschlossene Unterbringung. Für das zweite spricht Wolfgang Rosenkötter, der selber in den 1960ern im Heim war.

Gibt es echte Befürworter der Phasenmethode in der Jury?

Das war das Schwierigste. Nee, haben wir nicht. Wir haben zwar einen Befürworter gefragt, der hat aber empört abgelehnt. Weil klar ist, es gibt hier eine klare Positionierung von Anfang an, die soll untermauert werden. Es werden aber zwei Kollegen die Verteidigung übernehmen, als Advocati Diaboli. Die werden das sehr gewissenhaft tun.

Ist das Tribunal symbolisch?

Jein. Es hat keinen Rechtscharakter. Es kann nur durch Wahrnehmung Wirkung entfalten. Wir streben an, dass es eine Rückwirkung auf die „Enquete-Kommission Kinderrechte“ gibt, die gerade in Hamburg tagt. Zum anderen hat sich die Bundesregierung 1989 beim Beitritt zur UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet, alle fünf Jahre einen Bericht zur Umsetzung abzugeben. Ergänzend erstellen zivilgesellschaftliche Organisation dazu einen ,Schattenbericht' mit ihrer Sichtweise. Wir hoffen, dass das Tribunal-Ergebnis dort aufgenommen wird.

Zu welchem Ergebnis könnte denn das Tribunal gelangen?

Dass dieser Phasenvollzug gegen drei Artikel der UN-Kinderrechtskonvention verstößt. Das Kind darf nicht von seinem Eltern getrennt werden, es darf nicht diskriminiert werden, und vor allem gegen den Artikel, dass Kinder angehört werden müssen und ihr Wille zu berücksichtigen ist. Das ist keine bloße Soll-Vorschrift. Ein Staat muss gewährleisten, dass der Wille des Kindes berücksichtigt wird. Und das ist der Punkt. Beim Stufenvollzug wird für das Kind entschieden, obwohl es häufig etwas ganz anderes will.

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