Wirtschaftspakt mit Singapur: EU-Parlament paukt Pakt durch
Die Zölle zwischen der EU und Singapur sollen wegfallen. KritikerInnen planen eine Verfassungsbeschwerde gegen das Freihandelsabkommen.
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FreihandelskritikerInnen wollen gegen den Wirtschaftspakt der EU mit Singapur Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einlegen. Am Dienstag debattieren die Abgeordneten des Europäischen Parlaments über das Vertragswerk, am Mittwoch stimmen sie ab.
Das Besondere: Der Pakt besteht aus zwei Teilen, um die Zustimmungspflicht der Mitgliedsländer für das Gesamtpaket zu umgehen. Die EU-Kommission hat den Handelsvertrag und den umstrittenen Investitionsschutz für Konzerne getrennt. Die Zustimmung der Abgeordneten gilt wegen der Großen Koalition aus SozialdemokratInnen und Konservativen als sicher.
Mit dem Handelsabkommen zwischen der EU und Singapur sollen innerhalb von fünf Jahren alle Zölle abgeschafft werden. „Wenn die EU damit durchkommt, werden dutzende weitere Verträge folgen, bei denen Handels- und Investitionsteile getrennt werden und die Mitgliedstaaten beim Handelsteil außen vor bleiben“, sagt Roman Huber vom Verein Mehr Demokratie, der zu den Klägern gehört.
Dabei ist die Aufspaltung des Paktes in zwei separate Abkommen ein Erfolg der Stopp-TTIP-Bewegung, die sich gegen den – gescheiterten – Pakt zwischen der EU und den USA gerichtet hat. Durch sie wurde einer breiten Öffentlichkeit die Existenz spezieller Klagerecht für Konzerne bekannt, die als Investitionsschutz gelten.
Eine Hängepartie verhindern
Unternehmen können Staaten wegen entgangener Gewinne auf Schadensersatz verklagen, zum Beispiel wegen der Einführung von Umwelt- oder Sozialstandards. Auch das Freihandelsabkommen Ceta zwischen Kanada und der EU enthält den Investorenschutz. Deshalb muss Ceta von allen EU-Mitgliedern ratifiziert werden – was aber zu scheitern droht. Der übrige Teil von Ceta ist vorläufig in Kraft.
Um so eine Hängepartie zu verhindern, hat die EU-Kommission das Singapur-Abkommen geteilt: in den unumstritten zustimmungspflichtigen Investitionsschutz- und den Handelsvertrag. „Das Freihandelsabkommen enthält die Bereiche mit ausschließlicher EU-Zuständigkeit“, sagt eine Sprecherin der EU-Kommission. Deshalb müsse es auch nicht von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.
Das sehen FreihandelskritikerInnen anders. Stimmt das EU-Parlament dem Abkommen zu, will ein Bündnis aus Foodwatch, Mehr Demokratie und Campact Verfassungsbeschwerde einlegen. „Wir sind der Meinung, dass es keine reinen EU-Handelsabkommen gibt – Umweltrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht und viele andere Bereiche sind unmittelbar mit dem internationalen Handel verknüpft“, sagt Felix Kolb, Geschäftsführer von Campact.
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