Wikileaks-Gründer wird aus Haft entlassen: Assange kommt gegen Kaution frei
Julian Assange kommt frei. Der Wikileaks-Gründer muss jedoch bestimmte Auflagen erfüllen. Zudem wird eine Kaution von 200.000 Pfund fällig.
Der in Großbritannien inhaftierte Wikileaks-Gründer Julian Assange kommt unter Auflagen und gegen Kaution frei. Dies entschied am Dienstagnachmittag ein Richter in London bei einem Haftprüfungstermin. Die Kaution soll 200.000 britische Pfund (rund 240.000 Euro) betragen. Richter Howard Riddle setzte einen weiteren Anhörungstermin auf 11. Januar fest.
Laut dem britischem Guardian gehört neben einer Fußfessel auch eine Ausgangssperre zu den Auflagen für Assanges Freilassung. Diese gelte von 10 Uhr bis 14 Uhr sowie von 22 Uhr bis 2 Uhr. Zudem müsse der Australier seinen Pass hinterlegen und sich täglich um 18 Uhr bei einer Polizeistation melden.
Die Zeitung berichtet zudem, dass die schwedischen Staatsanwälte vor haben, Einspruch gegen die Entscheidung zu erheben. Dafür hätten sie zwei Stunden Zeit. Vor Ablauf dieser Zeit würde Assange auf keinen Fall entlassen.
Aufgrund eines von der schwedischen Justiz erlassenen europäischen Haftbefehls war Assange vor einer Woche festgenommen worden und saß seither im Wandsworth-Gefängnis ein. Die jetzige Freilassung gegen Kaution hatte das Gericht noch am 7. Dezember mit der Begründung abgelehnt, Assange - der kein britischer Staatsbürger sei und keinen festen Wohnsitz habe - könne sich einer möglichen Strafverfolgung durch Flucht entziehen.
Seine Anwälte argumentierten nun, dass diese Fluchtgefahr praktisch nicht bestehe. Assange könne prominent wie er sei gar nicht unbemerkt das Land verlasen. Dadurch, dass er sich vor einer Woche freiwillig stellte, habe er auch bewiesen, mit der Justiz zusammenarbeiten zu wollen.
In der nächsten Phase des Verfahrens wird es nun um die Frage der Auslieferung gehen. Assange und seine Anwälte haben angekündigt, durch alle Instanzen zu gehen, um eine Überstellung nach Schweden zu vermeiden. Mark Stephens, britischer Anwalt des Australiers, erklärte gegenüber dem TV-Sender al-Jazira, er misstraue der schwedischen Justiz und befürchte, dass diese Assange an die USA ausliefern könnte. Nach seinen Informationen werde an einem Gericht in Virginia schon an der erforderlichen Anklage gegen seinen Mandanten gearbeitet.
Assange selbst rief über einen Brief an seine Mutter die Welt auf, "meine Arbeit und meine Leute vor diesen illegalen und unmoralischen Handlungen zu schützen". Dabei wurde nicht ganz klar, ob er neben den Versuchen, die Internetplattform Wikileaks zum Schweigen zu bringen, auch die Vergewaltigungsanklage meinte. Er hatte die Klage abwechselnd als politisch motiviert oder als einen privaten Rachefeldzug bewertet.
In schwedischen Justizkreisen verwundert die Hartnäckigkeit, mit der sich Assange einer Überstellung nach Schweden widersetzt. Denn sollte tatsächlich in den USA Anklage erhoben und eine Auslieferung gefordert werden, wäre er in Großbritannien nicht sicherer als in Schweden.
Akzeptiert die britische Justiz den schwedischen Haftbefehl – und das ist auch nach Einschätzung von Assanges schwedischem Anwalt Björn Hurtig nur eine Frage der Zeit – und überstellt Assange nach Stockholm, könnte er nach schwedischem Recht nicht einfach an die USA ausgeliefert werden. Einem solchen Begehren müsste Großbritannien zustimmen. Dann müssten die Gerichtsbarkeiten zweier Länder darüber befinden.
Andererseits hätte es die schwedische Staatsanwaltschaft in der Hand, das jetzige Verfahren abzukürzen und zu entdramatisieren - indem man eine Vernehmung Assanges in London anstatt in Stockholm akzeptiert. Dass dies nicht geschieht, schiebt Anwalt Hurtig weniger auf juristische Hindernisse als auf den "menschlichen Faktor". Offenbar ist mittlerweile zuviel Prestige im Spiel.
Assange war vergangene Woche in der britischen Hauptstadt verhaftet worden, weil Schweden seine Auslieferung wegen des Verdachts der Vergewaltigung fordert. Der 39-jährige Australier bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Seine Anwälte halten sie für politisch motiviert.
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