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Wie würde Berlin auf Terror reagieren? Nach dem Katastrophenfall

Lautsprecherwagen und Satelliten im Einsatz: Im Falle eines Attentats wie in Brüssel gibt das Katastrophenschutzgesetz die Regeln vor.

Nach den Anschlägen von Brüssel laufen Polizisten am Flughafen Tegel Streife. Foto: dpa

Was wäre, wenn am Hauptbahnhof eine Bombe explodiert oder sich am Flughafen Tegel ein Attentäter in die Luft sprengt? Welche Maßnahmen würden in der Stadt ergriffen? Auch wenn sich nach den Anschlägen von Brüssel erneut viele diese Frage stellen – im Detail beantworten lässt sie sich nicht, denn dafür hängt das mögliche Vorgehen viel zu stark von den konkreten Umständen ab.

Zumindest ein schematisches Verfahren gibt es aber, nämlich das Vorgehen im Katastrophenfall, das im Berliner Katastrophenschutzgesetz festgelegt ist. Ihm zufolge wäre die Senatsverwaltung für Inneres dafür zuständig, den Katastrophenfall auszulösen, käme es wirklich zu einem vergleichbaren Anschlag wie in Brüssel. Die Voraussetzungen dafür sind im dem Gesetz geregelt: Eine Katastrophe ist dort als „Großschadensereignis“ definiert, das „von den für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden mit eigenen Kräften und Mitteln nicht angemessen bewältigt werden“ kann. Nicht jedes terroristische Attentat muss also den Katastrophenfall auslösen – gleichzeitig kann, wie die Innenverwaltung betont, auch als realistisch eingeschätzte Anschlagsdrohungen die Auslösung des Katastrophenalarms rechtfertigen.

Ist der Katastrophenfall ausgerufen, würden unter Vorsitz des Innensenators die erforderlichen Maßnahmen koordiniert werden. Beteiligt wären dabei Polizei, Feuerwehr sowie fünf Berliner Hilfsorganisationen, etwa das Deutsche Rote Kreuz oder die Johanniter-Unfallhilfe. Reichten die Berliner Kapazitäten nicht aus, würden Einsatzkräfte aus anderen Bundesländern, das Technische Hilfswerk als Katastrophenschutzorganisation des Bundes herangezogen werden.

Neben der Senatsverwaltung für Inneres würden sich noch weitere Verwaltungen an den Maßnahmen beteiligen. So wäre etwa die Senatsverwaltung für Gesundheit für die Koordination der Notfallmaßnahmen an den Krankenhäusern zuständig. Eine zentrale Rolle kommt dabei der Charité zu, die über zwei von vier Berliner Traumazentren für die Versorgung schwerstverletzter Opfer in Berlin verfügt. Ebenfalls Teil des Krisenstabs wären die BVG sowie die Deutsche Bahn. Sofortmaßnahmen im öffentlichen Nahverkehr, also beispielsweise die Evakuierung der Fahrgäste, würden die Unternehmen in Absprache mit Polizei und Feuerwehr selbst durchführen.

Um die Bevölkerung zu informieren, würde über die Berliner Feuerwehr ein satellitengestütztes Warnsystem ausgelöst werden, an das nach Auskunft der Innenverwaltung alle öffentlich-rechtlichen sowie ein Großteil der privaten Rundfunksender angeschlossen sind, außerdem die BVG und die Wall-AG, die zahlreiche digitale Werbeflächen in Berliner Bahnhöfen betreibt. Das Warnsystem der Feuerwehr gibt es außerdem auch als App, die den Nutzer über Gefahrenmeldungen informiert und warnt, sobald man ein Gefahrengebiet betritt. In diesen Gebieten kämen außerdem Lautsprecherwagen der Polizei und Feuerwehr zum Einsatz.

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