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Widerstand gegen LeistungsschutzrechtPiraten starten Internet-Petition

Die Piraten starten eine Internet-Petition gegen das Leistungsschutzrecht. Sie sehen dadurch die Zitat- und Pressefreiheit gefährdet.

BERLIN dapd | Mit einer Petition an den Bundestag wehrt sich die Piratenpartei gegen ein geplantes Gesetz zur Bezahlung von Inhalten im Internet. Die Petition, die seit Mittwoch online mitgezeichnet werden kann, wendet sich gegen das sogenannte Leistungsschutzrecht. Es sieht vor, dass Suchmaschinen wie Google Geld an Verlage bezahlen sollen, wenn sie deren Inhalte in ihren Suchergebnissen aufführen und verlinken. Dazu werden meist die Überschrift des entsprechenden Textes und ein Textanriss zitiert.

Die Piraten sehen durch diese Lizenzpflicht die Zitatfreiheit und die Pressefreiheit gefährdet. Weil der Gesetzentwurf vor allem auf Suchmaschinen abziele, verstoße er gegen Artikel 19 des Grundgesetzes, argumentieren sie in ihrer Petition. Dieser Artikel besagt, dass Gesetze, die verfassungsmäßig garantierte Grundrechte beschränken, „allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten“ müssen.

Gleichzeitig bemängeln die Piraten, dass der Begriff „Suchmaschine“ im Gesetzesentwurf „nicht weiter “ werde. Sie befürchten, dass auch andere Betreiber von Webseiten für die Nutzung von öffentlichen Verlagsinhalten zur Kasse gebeten werden könnten. Am Donnerstagnachmittag hatten bereits mehr als 2.400 Menschen die Petition unterzeichnet. Die Mitzeichnungsfrist läuft noch vier Wochen.

50.000 Unterstützer benötigt

Unterstützen mehr als 50.000 Menschen das Anliegen, befasst sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit dem Thema. Verantwortlich ist allerdings der Rechtsausschuss. Dort könnte eine erste Anhörung noch dieses Jahr erfolgen, wahrscheinlicher sei allerdings ein Termin im Januar, hieß es aus Koalitionskreisen. Davor muss eine Stellungnahme des Bundesrates abgewartet werden.

Kritik an dem Gesetzentwurf gibt bereits aus den im Bundestag vertretenen Parteien. Die SPD befürchtet erhebliche „Nebenwirkungen“ bis zu einer „Einschränkung der Informationsfreiheit und anderer Grundprinzipien im Netz“. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner kritisierte, der Entwurf „schafft noch mehr Unklarheit als “ Es sei nicht deutlich, welche Anbieter von den Regelungen betroffen sein sollen.

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