■ Mit Bürgschaften auf du und du: Widerruf unmöglich
Berlin (taz) – Wer bürgt, haftet: In seinem gestrigen Urteil entschied der Bundesgerichtshof (BGH), daß das Verbraucherkreditgesetz nicht auf Bürgschaften für Geschäftskredite anwendbar ist. Dies forderte ein Kläger, der für seine Firma gebürgt hatte. Wer für Geschäftskredite bürgt, genießt einen geringeren Schutz als ein Mitschuldner eines Kreditvertrages (Az.: 9ZR 258/97). Das Verbraucherkreditgesetz regelt das Kreditnehmen von normalen Verbrauchern. Ausschlaggebend ist nicht, ob es um einen Geschäfts- oder einen Verbraucherkredit geht, sondern daß Bürgen, wenn sie einmal einen Bürgschaftsvertrag unterschrieben haben, kaum geschützt sind. Wenn sie eine Bürgschaft unterschreiben, geht man davon aus, daß sie auf die Leistungsfähigkeit des Hauptschuldners vertrauen, meinte auch der Bundesgerichtshof. Wenn Bürgen sich täuschen und der Schuldner seiner Schuld nicht nachkommen kann, stehen sie alleine als Verantwortliche da.
Ein paar Möglichkeiten, die volle Haftung abzuwenden, gibt es jedoch. Der BGH hat im März 1993 entschieden, daß für eine Bürgschaft das „Haustürwiderrufsrecht“ nur gilt, wenn sie nicht in den Geschäftsräumen einer Bank unterschrieben wurde. Außerdem muß eine Bürgschaft in Schriftform vorliegen. Ein Bürge kann sich auch durch Einschränkungen der Bürgschaft schützen, die schriftlich niedergelegt sein müssen. So gibt es eine Zeitbürgschaft, in der eine zeitliche Begrenzung der Bürgschaft festgelegt wird. Daneben gibt es die „Höchstbetrags–Bürgschaft“ oder „Brutto-Bürgschaft“, in der die höchste Haftungsmenge des Bürgen festgelegt wird. Die nächste Einschränkung ist der „enge Sicherungszweck“. Er beschränkt die Haftung des Bürgen auf genau die in dem Vertrag aufgezählten Käufe oder Sachverhalte. Der Bürge hat die Möglichkeit der „Einrede“, das ist der Widerspruch gegen eine Geldforderung, zum Beispiel wenn der Gläubiger versäumt hat, diese Forderung rechtzeitig zu stellen, wenn also etwas verjährt ist. Das kann er auch dann machen, wenn der Schuldner diese Möglichkeit verpaßt hat oder nicht wahrnehmen möchte. Daniel Postulka
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