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Werbeverbot für MobilCom

■ Telekom erwirkt einstweilige Verfügung

Bonn (dpa) – Im Werbestreit zwischen Telekom und MobilCom erwirkte die Telekom nach eigenen Angaben am Dienstag eine einstweilige Verfügung gegen MobilCom beim Landgericht Düsseldorf. Darin wird dem Unternehmen unter Androhung von 500.000 Mark Zwangsgeld untersagt, weiter mit Anzeigen zu werben, die denen der Telekom stark ähneln. Das sei „hart an der Grenze zum Betrug“, schimpfte ein Telekom- Sprecher. Darüber hinaus schaltete die Telekom gestern Anzeigen, in denen sie MobilCom Kundentäuschung vorwirft.

Die MobilCom-Anzeigen waren optisch ganz im Stil der Telekom gehalten. Unter der Überschrift „Kein Sehfehler: Die günstige Vorwahl für Telekom-Kunden“ war darin für die MobilCom- Netzvorwahl geworben worden. Darunter war ein Coupon abgedruckt, mit dem die Leser ihren Telefonanschluß für Ferngespräche bei der Telekom auf die MobilCom-Vorwahl umstellen lassen sollten.